Steuerberatung Elsen-Virnich

Steuerberatung Elsen-Virnich

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Steuerberatung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Dürfen wir uns vorstellen? Sie haben also reichlich Auswahl.

Es gibt derzeit rund 80.000 Steuerberater in Deutschland. WIESO SOLLTEN SIE ALS MITARBEITER*IN ZU UNS KOMMEN? Weil wir neben einem vielseitigen und spannenden Aufgabenspektrum, eine Reihe zeitgemäßer Benefits und flexible Arbeitsmodelle anbieten, die Raum für Ihren persönlichen Lebensentwurf übriglassen. Außerdem sorgt unser kommunikatives, wertschätzendes Arbeitsumfeld für die nötige Motivation u

24/07/2026

Aktien im Betriebsvermögen halten? Klingt für viele erst mal kompliziert, kann sich aber steuerlich massiv lohnen! 🔥

Wer als Selbstständiger oder Gewerbetreibender Aktien über den eigenen Betrieb hält und diese mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn nämlich nicht zu 100 % versteuern. Hier greift ein echter Steuer-Vorteil: das Teileinkünfteverfahren! 🏛️📊

So funktioniert das Teileinkünfteverfahren:
Normalerweise zahlst du auf deine Gewinne voll Steuern. Doch dank dieser Sonderregelung bleiben satte 40 % des Veräußerungsgewinns komplett steuerfrei! 🤯 Nur die restlichen 60 % werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ein einfaches Beispiel:
Verkaufst du Aktien aus deinem Betriebsvermögen und machst dabei 10.000 € Gewinn, sieht das Finanzamt das so:

4.000 € sind für dich komplett steuerfrei ❌💸

Nur 6,000 € werden versteuert.

Die Kehrseite der Medaille:
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Wenn du Verluste mit den Aktien machst, darfst du diese wegen derselben Logik auch nur zu 60 % steuerlich geltend machen.

Für wen lohnt sich das?
Besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler, die langfristig Vermögen innerhalb ihres Betriebs aufbauen und flexibel investieren wollen. Das Teileinkünfteverfahren bietet hier einen enormen Hebel im Vergleich zur privaten Abgeltungssteuer!

Hast du bereits Wertpapiere in deinem Betriebsvermögen oder lässt du dein Geld noch auf dem Geschäftskonto liegen? Schreib es in die Kommentare! 👇

17/07/2026

GmbH-Anteile an treue Mitarbeiter übertragen – ohne dass das Finanzamt sofort als „Arbeitslohn“ zuschlägt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat genau das jetzt deutlich leichter gemacht! 🎉💸

Darum geht es im neuen Urteil:
Bisher war die Angst groß: Schenkt oder überträgt ein Chef Anteile an Angestellte (z. B. im Zuge der Unternehmensnachfolge), witterte das Finanzamt oft einen geldwerten Vorteil. Die Folge? Eine saftige Steuerrechnung für den Mitarbeiter.

Die Wende durch die Richter:
Der BFH hat klargestellt: Wenn der Sinn und Zweck der Übertragung darin liegt, die Geschäfte der Gesellschaft aufrechterhalten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, liegt KEIN Arbeitslohn vor! 🛑💼

Es handelt sich dann um ein sogenanntes „überwiegend eigenbetriebliches Interesse“ – und das ist ein riesiger Hebel für eine gelungene Nachfolge.

Das bedeutet für dich als Unternehmer:
1️⃣ Mitarbeiterbindung: Du kannst Leistungsträger zu echten Partnern machen.
2️⃣ Nachfolge sichern: Die Übergabe an die "nächste Generation" im Betrieb wird steuerlich extrem aufgewertet.
3️⃣ Rechtssicherheit: Berufe dich bei der Planung genau auf diese Argumentation der Richter.

⚠️ Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Bevor du Anteile überträgst, geh die Details unbedingt mit deinem Steuerberater durch, um die Argumentation wasserdicht zu machen.

Teile diesen Beitrag mit jemandem, der eine GmbH führt oder vor der Nachfolge steht! ↗️

05/06/2026

Neuer Thermomix da – der alte geht über Kleinanzeigen weg? 📦

Die gute Nachricht:
👉 Keine Einkommensteuer auf den Verkauf.

Warum?
Ein Thermomix zählt zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Das bedeutet:
✔️ Verkauf im privaten Rahmen
✔️ Egal ob Gewinn oder Verlust
✔️ Keine Steuerpflicht
✔️ Keine Angabe in der Steuererklärung nötig

Wichtig:
👉 Nur solange es kein gewerblicher Handel ist

Also:
Privat verkaufen – entspannt bleiben. 😌

29/05/2026

Handwerker im eigenen Zuhause beauftragt? 🏡
Dann kannst du dir einen Teil der Kosten direkt von der Steuer zurückholen.

👉 Bis zu 20 % der Arbeitsleistung sind absetzbar

Wichtig dabei:
✔️ Es zählt nur die Arbeitsleistung (keine Materialkosten)
✔️ Rechnung muss vorliegen
✔️ Zahlung per Überweisung

Das Beste:
👉 Die Kosten werden direkt mit deiner Steuerlast verrechnet

Heißt:
Nicht nur absetzen – sondern echte Steuerersparnis. 🚀

Unser Tipp:
Rechnungen sauber aufbewahren und korrekt bezahlen.

22/05/2026

Durch die zunehmende Globalisierung arbeiten immer mehr Angestellte vollständig im Homeoffice.

Solange sich der Mitarbeiter in Deutschland befindet, ist das steuerlich meist unproblematisch.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer im Ausland lebt.

In diesem Fall entsteht die Lohnsteuer regelmäßig nicht in Deutschland,
sondern im Wohnsitzstaat des Mitarbeiters.

Für Unternehmen bedeutet das:

✔ Registrierung im jeweiligen Land
✔ mögliche steuerliche Pflichten im Ausland
✔ häufig die Bestellung eines steuerlichen Vertreters vor Ort

Gerade bei internationalen Remote-Arbeitsmodellen lohnt sich daher eine frühzeitige steuerliche Prüfung.

15/05/2026

Die kurze Antwort lautet: Jein.

Grundsätzlich können Kosten für einen Hund nicht einfach steuerlich abgesetzt werden.

Anders sieht es aus, wenn der Hund betriebsnotwendig ist.

Beispiele sind:

✔ Wachhunde
✔ Hunde zum Schutz von Gebäuden
✔ Hunde zum Schutz von Personen

Ist nachweisbar, dass sich der Hund überwiegend im Betrieb aufhält, können unter Umständen

✔ Anschaffungskosten
✔ Versicherungen
✔ sogar Futterkosten

als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Auch hier gilt:
Die betriebliche Notwendigkeit muss klar nachgewiesen werden.

08/05/2026

Gegen Unternehmer können in vielen Bereichen Bußgelder verhängt werden.

Die schlechte Nachricht:
Bußgelder, die von deutschen Behörden verhängt werden, sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Das macht die Situation oft doppelt bitter.

Es gibt jedoch eine kleine Besonderheit im Steuerrecht:

Bußgelder, die von ausländischen Behörden verhängt werden, können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden.

Auch hier gilt:
Der Einzelfall und die genaue rechtliche Grundlage sind entscheidend.

01/05/2026

Homeoffice = dein Internet wird beruflich genutzt? 🌐
Dann gibt’s eine spannende Möglichkeit.

👉 Dein Arbeitgeber kann bis zu 50 € monatlich für deinen privaten Internetanschluss übernehmen.

Und das Beste:
Für dich bleibt das komplett steuer- und sozialabgabenfrei 🙌

Der Arbeitgeber übernimmt lediglich eine pauschale Steuer von 25 %.

Kein Aufwand.
Keine komplizierten Nachweise.
Einfach geregelt.

Fazit:
Kleiner Betrag – großer Netto-Vorteil.

24/04/2026

Kann ein Friseur steuerlich abgesetzt werden, wenn er einem Steuerpflichtigen zu Hause die Haare schneidet?

Die Antwort lautet leider: Nein.

Warum?
Der Friseur verschönert einen Menschen und keinen Gegenstand.
Damit gelten die Kosten im Regelfall nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung.

Es gibt jedoch eine Ausnahme.

Ist die Haarpflege Teil einer ambulanten Pflegeleistung, können diese Kosten unter Umständen die Steuerlast mindern.

Wie so oft im Steuerrecht gilt:
Der konkrete Einzelfall entscheidet.

17/04/2026

Dein Unternehmen verkaufen – und dabei Steuern sparen? 💰

Wenn du dein Unternehmen nach dem 55. Lebensjahr verkaufst, kann der Gewinn begünstigt besteuert werden.

Aber:
👉 Nur auf Antrag
👉 Und nur ein einziges Mal im Leben

Das ist kein kleiner Vorteil –
das ist ein echter Steuerjoker 🎯

Besonders wichtig, wenn du mehrere Unternehmen hast:
Du solltest genau entscheiden, für welchen Verkauf du diesen Vorteil nutzt.

Denn: Einmal eingesetzt, ist er weg.

Fazit:
Nicht einfach verkaufen – strategisch planen.

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