23/07/2026
ABGABE VON SPEISEN UND GETRÄNKE (AB 2026)
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken gehört in der Gastronomie seit jeher zu den besonders fehleranfälligen Themen. Seit 2026 ist neue Bewegung in die Praxis gekommen: Der Steuersatz für die Abgabe von Speisen wurde zum 01.01.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt – unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden.
Damit stellen sich für viele Unternehmer neue Fragen zur korrekten Besteuerung, zur Abgrenzung von Speisen und Getränken sowie zur zeitlichen Zuordnung der Umsätze.
Wir unterstützen unsere Mandanten jetzt bei Fragen mit unserem Merkblatt „Abgabe von Speisen und Getränken (ab 2026)“!
Dieses und noch über 120 weitere Merkblätter finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.hohmann-steuerberatung.de/portal-merkblaetter.php
04/07/2026
JETZT WIRD´S ZEIT: NUR NOCH WENIGE WOCHEN BIS ZUR ABGABE
Jetzt können Sie es noch schaffen die Steuererklärung für das Jahr 2025 zu erstellen und bis spätestens am 31. Juli 2026 beim Finanzamt einzureichen.
Für Steuerpflichtige, die Ihre Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis spätestens zum 28.02.2027.
04/07/2026
EINHEITLICHES "FINANZAMT KÖLN" AB 2027
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, die bislang sieben Kölner Finanzämter zum Jahresbeginn 2027 zu einem gemeinsamen „Finanzamt Köln“ zusammenzuführen. Ziel der Reform ist es, die Steuerverwaltung effizienter aufzustellen, Fachkompetenzen zu bündeln und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Für Steuerpflichtige und steuerberatende Berufe sollen sich daraus mehrere praktische Vorteile ergeben:
- Keine Zuständigkeitswechsel mehr bei Umzügen innerhalb des Kölner Stadtgebiets.
- Beibehaltung der bisherigen Standorte, sodass Anliegen weiterhin vor Ort erledigt werden können.
- Flexiblerer Personaleinsatz und eine stärkere Bündelung von Fachwissen zur Verbesserung der Bearbeitungskapazitäten.
- Laufende Verfahren, Fristen und Einspruchsverfahren sollen nahtlos fortgeführt werden.
Hintergrund der Reform sind unter anderem unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Erreichbarkeiten der bisherigen Kölner Finanzämter. Mit rund 1.500 Beschäftigten soll das neue „Finanzamt Köln“ zugleich als Modell für eine modernisierte und stärker digitalisierte Steuerverwaltung dienen. Ob die angestrebten Verbesserungen in der Praxis erreicht werden, wird sich nach der Umsetzung zeigen.
Einordnung für die Beratungspraxis:
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfte insbesondere der Wegfall von Zuständigkeitswechseln innerhalb Kölns sowie die angekündigte Vereinheitlichung organisatorischer Abläufe von Interesse sein. An den bestehenden steuerlichen Verfahren und Rechtsbehelfsfristen sollen sich durch die organisatorische Neuordnung keine Änderungen ergeben
(Quelle: Steuerberater-Verband e.V. Köln)
24/06/2026
Die Steuerberatung - Michael Hohmann möchte trotz der Hitze nur darauf hinweisen, dass heute in 6 Monaten Heilig Abend ist und schon bald die ersten Weihnachtsmänner wieder in den Regalen stehen werden.
Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Bekannten alles Gute für die heißen Tage.
23/06/2026
ÖFFNUNGSZEITEN VOM 24.06.2026 bis 26.06.2026
In dieser Woche passen wir die Öffnungszeiten in der Kanzlei den Temperaturen an und haben von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter
0172-4272822
23/06/2026
HOLDING GRÜNDEN: WANN ES SICH LOHNT
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur hat erheblichen Einfluss auf Steuerbelastung und Investitionsfähigkeit. Eine Holding-Struktur kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um Gewinne im Unternehmensverbund effizient zu bündeln und strategisch einzusetzen. Dabei ist zwischen reiner Beteiligungsholding und operativer Holding zu unterscheiden. Sie ist jedoch kein pauschales Erfolgsmodell und erfordert eine differenzierte Betrachtung.
Steuerlicher Grundmechanismus
Werden Gewinne von einer operativen Kapitalgesellschaft an eine Holding ausgeschüttet, sind diese auf Ebene der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Die verbleibenden 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden besteuert. Daraus ergibt sich eine effektive Mindestbelastung von rund 1,5 % (5 % × ca. 30 % inkl. Soli).
Bei der Gewerbesteuer greift das Schachtelprivileg nur, wenn die Beteiligung mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums beträgt (§ 9 Nr. 2a GewStG). Dann sind Dividenden auch gewerbesteuerlich freigestellt; andernfalls entsteht zusätzliche Belastung. Für die körperschaftsteuerliche 95 %-Freistellung besteht keine Mindestbeteiligung.
Besteuerung auf Gesellschafterebene
Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Zuschläge). Alternativ kann das Teileinkünfteverfahren greifen, bei dem 60 % der Einkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen; Voraussetzung ist in der Regel eine Beteiligung von mindestens 25 % oder von mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft.
Die Holding bewirkt primär eine Steuerstundung: Besteuerung auf privater Ebene erfolgt erst bei Ausschüttung. Ein echter Vorteil entsteht vor allem bei Thesaurierung und Reinvestition, nicht zwingend bei späterer Vollausschüttung.
Veräußerungsgewinne
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen sind auf Holding-Ebene ebenfalls zu 95 % steuerfrei, sodass effektiv nur die 5 %-Hinzurechnung (~1,5 %) besteuert wird. Für Streubesitzbeteiligungen unter 10 % gilt eine Besonderheit: Dividenden sind hier voll steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne bleiben hingegen begünstigt.
Strategische Bedeutung
Die Struktur ermöglicht es, Gewinne gebündelt für Investitionen, Akquisitionen oder Wachstum einzusetzen. Gerade bei Unternehmensverkäufen können Erlöse nahezu vollständig im Unternehmensverbund verbleiben und reinvestiert werden, unterliegen dabei jedoch weiterhin der beschriebenen Mindestbesteuerung.
Anwendungsbereiche
Sinnvoll ist eine Holding insbesondere bei nachhaltigen Gewinnen, geplanter Reinvestition, Aufbau mehrerer Beteiligungen oder strukturierter Nachfolge. Ob erbschaftsteuerliche Begünstigungen greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Grenzen und Risiken
Der administrative Aufwand steigt, da jede Gesellschaft eigene Buchführung, Abschlüsse und Steuererklärungen benötigt. Daraus resultieren laufende Mehrkosten, typischerweise im Bereich von etwa 2.000 bis 5.000 Euro jährlich oder mehr, abhängig von der Struktur.
Eine Verlustverrechnung zwischen Gesellschaften erfolgt nicht automatisch; sie ist nur über eine Organschaft möglich, die insbesondere finanzielle Eingliederung, einen Ergebnisabführungsvertrag und eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren erfordert.
Zudem sind Fremdvergleichsgrundsätze einzuhalten, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, und § 42 AO (Missbrauchsvermeidung) ist zu beachten. Gewinne in der Holding stehen nicht unmittelbar privat zur Verfügung. Bei Wegzug ins Ausland kann zudem eine Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen über 1 % ausgelöst werden, wobei innerhalb der EU/EWR Stundungsregelungen möglich sind.
Fazit
Die Holding ermöglicht es, Gewinne mit geringer laufender Steuerbelastung (ca. 1,5 %) im Unternehmensverbund zu bündeln und zu reinvestieren. Im Kern handelt es sich meist um eine Steuerstundung mit Investitionsvorteil, nicht um eine endgültige Steuervermeidung. Die Vorteilhaftigkeit hängt maßgeblich von Gewinnhöhe, Strategie und Struktur ab und erfordert sorgfältige Planung.
Die vorgenannten Ausführungen sollen einen ersten Überblick geben und ersetzen keine ausführliche persönliche Beratung. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Steuerberater Carsten Hohmann unter 0221 9346320.
13/06/2026
OPTIMIEREN SIE IHR ERBE - TYPISCHE FALLSTRICKE UND WICHTIGE FREIBETRÄGE
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema Erben und Vererben, wenn es eigentlich schon zu spät ist – ein Testament fehlt, Freibeträge werden nicht optimal genutzt oder das Familienheim kann nicht steueroptimiert vererbt werden. Die Folge können unnötig hohe Erbschaftsteuern oder sogar Streit in der Familie sein.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, beraten wir Sie zu den wichtigsten Punkten verständlich und auf den Punkt gebracht.
Bei Interesse zu diesem Thema vereinbaren Sie unter 0221 9346320 einfach einen Termin mit unserem Spezialisten, Herrn Steuerberater Carsten Hohmann.
13/06/2026
STEUERVORTEIL BEI KINDERBETREUUNG DURCH GROßELTERN!
Wenn plötzlich die Kinderbetreuung ausfällt – weil das Kind krank ist, die Kita geschlossen ist oder die Notbetreuung nicht ausreicht – geraten viele Familien unter Druck.
Gerade in diesen Zeiten bedeutet das für Eltern echte Einbußen beim Lohn oder Urlaub. Zwar steht allen Eltern jeweils bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind zur Verfügung, aber das Kinderkrankengeld liegt unter dem üblichen Nettolohn. Sind die Kinderkrankentage aufgebraucht, muss der eigene Urlaub eingesetzt werden. Das reduziert die Erholung für die Familie.
Damit es nicht zu Lohnverzicht oder Urlaubseinbußen kommt, sind Großeltern oft die rettende Unterstützung.
Win-Win-Situation durch Steuervorteil!
Springen Großeltern ein und übernehmen die Betreuung der Enkel, dann ist das eine große Hilfe: Diese Unterstützung gibt Eltern Sicherheit, wirkt wie ein Rettungsanker im Familienalltag und schützt vor finanziellen Nachteilen.
Großeltern dürfen für ihre Betreuungsleistung bezahlt werden – und Eltern können diese Kosten steuerlich absetzen. Das ist für Familien eine echte Chance!
Wichtig ist:
• eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern und Großeltern
• klare Beschreibung der Betreuungsleistung
• Überweisung der Vergütung statt Barzahlung
• Zweck muss eindeutig Kinderbetreuung sein
Gerade für Großeltern bietet sich eine Kinderbetreuung auf Minijobbasis an: Die Eltern melden ein Großelternteil bei der Minijobzentrale an und zahlen nur pauschal Steuern- und Sozialabgaben. Die Einnahme ist bei den Großeltern steuerfrei.
Wer den Aufwand scheut, kann alternativ auch nur die Erstattung der Fahrtkosten vertraglich mit den Großeltern vereinbaren. Auch die Fahrtkostenerstattung sollte überwiesen und nicht in bar bezahlt werden!
12/06/2026
FAMILIEN OPTIMAL BERATEN
Als Steuerberater für Senioren begleiten wir unsere Mandanten umfassend zum Vermögenserhalt über Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung bis hin zu Praxisfragen rund um Vorsorge und Pflege.
Wir bieten Familien eine optimale Beratung, denn die Übertragung von Vermögen unter Vorbehaltsnießbrauch ist nicht immer die beste Entscheidung.
Die Hohmann - Steuerberatung ist Ihr kompetenter Ansprechpartner auf Augenhöhe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Kanzlei unter 0221 9346320.
12/06/2026
ERHÖHUNG DER PFÄNDUNGSFREIGRENZEN ZUM 01. JULI 2026
Die Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO) erhöhen sich zum 1. Juli 2026. Folgende Grenzen werden automatisch für Abrechnungen ab Juli 2026 berücksichtigt:
Pfändungsfreibetrag 1.587,40 EUR
Für die 1. unterhaltsberechtigte Person 597,42 EUR
Für die 2. bis 5. unterhaltsberechtigte Person Je 332,83 EUR
Wenn der Netto-Lohn 4.866,30 EUR übersteigt, ist der Mehr-Betrag voll pfändbar.