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S/H/G PartG Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
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S/H/G Frankfurt Leben planen..... beraten, entwickeln, umsetzen!

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Sie mit umfassender Beratung und unseren Dienstleistungen bei der Erreichung Ihrer Ziele aktiv zu unterstützen. Im Interesse unserer Mandanten gehen wir den Problemen nicht aus dem Weg, sondern sehen darin unsere Herausforderung. Deswegen wurden wir auch durch das Finanzmagazin Focus Money nunmehr im sechsten Jahr in Folge als Top-Steuerberater-Kanzlei ausgezeichnet. Sie sind jemand, der seine Zukunft nicht dem Zufall überlässt? Sie wünschen vielmehr Klarheit und Übersicht in den Strukturen Ihres Unternehmens und Ihres privaten Vermögens? Dann erwarten Sie bei uns Gesprächspartner, die Ihnen den Rücken für das Tagesgeschäft freihalten und sich immer für Sie engagiert einsetzen. Unsere Beratungssprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch

Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/berater.php


Unsere Geschäftsfelder:

• Steuerberatung
•• Rechnungswesen
•• Jahresabschluss
•• Personalwesen

• Wirtschaftsprüfung

• Wirtschaftsberatung
•• Unternehmensplanung
•• Private Finanzplanung
•• Unternehmensbewertung

• Rechtsberatung

Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/leistungen.php


Mittelstand:

Beratung ist Vertrauenssache. Deshalb setzen wir auf das Vertrauen und eine langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die aus allen Bereichen und Rechtsformen des Mittelstandes kommen. Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/gewerblicher-mittelstand.php


Kompetenzzentren:

• HEILBERUFE
Sie wollen eine Praxis verkaufen, erwerben oder neu gründen? Dann finden Sie bei uns Ihren Ansprechpartner. Wir sind Spezialisten für Ärzte und Zahnärzte und haben über viele Jahre Erfahrung in allen betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen. Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/gesundheitswesen.php

• IMMOBILIEN
Ertragssteuern besitzen häufig einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Immobilieninvestitionen. Die Besteuerung wird wiederum maßgeblich durch die Finanzierungsstruktur der Immobilieninvestition beeinflusst. Derartige Wechselwirkungen gilt es zu analysieren und zu gestalten. Dabei muss auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer in die Überlegungen miteinbezogen werden. Damit Sie Ihre Pläne auch langfristig wirtschaftlich und steuerlich überblicken können, bieten wir Ihnen in allen Fragen unsere Unterstützung an. Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/immobilien.php

• GEMEINNÜTZIGE UNTERNEHMEN
Das Steuerrecht für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen ist komplex. Sowohl das Rechnungswesen, am Beispiel der Pflegebuchführungsverordnung, als auch der Jahresabschluss weisen viele Besonderheiten und formelle Vorschriften auf. Zum Vorteil unserer Mandanten vereinen wir neben langjähriger einschlägiger Erfahrung alle Kompetenzen unter einem Dach, um sowohl rechtliche, als auch steuerrechtliche Fragen ganzheitlich zu Lösungen zu führen. Mehr dazu hier: http://www.shg-tax.de/stiftungen-gemeinnuetzigkeit.php

🗓️ Häufig gemachter Fehler: Rückstellungen werden erst dann zum Thema, wenn der Jahresabschluss vor der Tür steht. Dabei...
20/10/2026

🗓️ Häufig gemachter Fehler: Rückstellungen werden erst dann zum Thema, wenn der Jahresabschluss vor der Tür steht.

Dabei können auch Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen steuerlich relevant sein.

💡 Unser Tipp: Sachverhalte und Verpflichtungen frühzeitig dokumentieren und prüfen, statt erst beim Jahresabschluss danach zu suchen.

👉 Mehr dazu im Blogbeitrag:
https://www.shg-tax.de/news-details/rueckstellungen-aus-arbeitsverhaeltnissen

Gemeinnützigkeit: Vorsicht bei Satzungsänderungen Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, welche steuerrechtlichen Konsequ...
07/10/2026

Gemeinnützigkeit: Vorsicht bei Satzungsänderungen

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, welche steuerrechtlichen Konsequenzen Formfehler bei Satzungsänderungen gemeinnütziger Körperschaften haben können:

Wird eine Satzung oder ein Gesellschaftsvertrag nachträglich so geändert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO, § 61 Abs. 1 AO) entfällt, und besteht dieser Zustand über ein Jahr fort, ist eine Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgeschlossen – selbst dann, wenn es zu keiner schädlichen Mittelverwendung gekommen ist.

Der Fall: Bei einer gGmbH fehlte nach einer Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags die Regelung zur Vermögensbindung. Die fehlerhafte Änderung wurde im Handelsregister eingetragen, was die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft gefährdete.

🛡️ Unsere Empfehlung: Stehen bei euch Änderungen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags an? Sprecht uns rechtzeitig an. Wir prüfen gemeinsam mit euch, ob die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und eure Gemeinnützigkeit gesichert bleibt.

📩 Kontaktiert uns gerne für eine professionelle Beratung.




Quelle: BFH-Urteil vom 20.11.2025 (V R 27/23)

🧐 Was passiert mit bereits erworbenen Beteiligungsrechten bei einer Kündigung? Das Bundesarbeitsgericht hat sich 2025 mi...
06/10/2026

🧐 Was passiert mit bereits erworbenen Beteiligungsrechten bei einer Kündigung?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich 2025 mit sogenannten Leaver-Regelungen (= Eine vertragliche Regelung, die festlegt, was mit den Beteiligungsrechten passiert, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt) beschäftigt und dabei Grenzen für den Verfall bereits erworbener virtueller Optionen aufgezeigt.

Besonders relevant für Unternehmen:

👉🏼 bereits erworbene Rechte können Bestandteil der Vergütung sein
👉🏼 ein sofortiger Verfall kann unwirksam sein
👉🏼 auch ein beschleunigter Verfall nach dem Ausscheiden kann problematisch sein

☝🏼 Bei Genussrechten kann die rechtliche Ausgangslage wiederum anders sein. Hier kommt es entscheidend auf die konkrete Gestaltung an.

📖 Mehr dazu könnt ihr in unserem neuen Blogbeitrag nachlesen ➡️ https://www.shg-tax.de/news-details/verfallklauseln-auf-dem-pruefstand

💡 Mitarbeiterbeteiligungen: Laufende Erträge sind nicht automatisch Arbeitslohn.  ☝🏼 Gewinnanteile oder Zinsen können un...
22/09/2026

💡 Mitarbeiterbeteiligungen: Laufende Erträge sind nicht automatisch Arbeitslohn.

☝🏼 Gewinnanteile oder Zinsen können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten und nicht als Arbeitslohn.

Laut zweier aktueller Bundesfinanzhof-Urteile sind dabei unter anderem entscheidend:

✔️ eine klare vertragliche Vereinbarung
✔️ die tatsächliche Umsetzung
✔️ eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung

📖 Welche Regeln außerdem gelten und was Unternehmen bei der Gestaltung beachten sollten, kannst du in unserem aktuellen Blogbeitrag nachlesen

➡️ https://www.shg-tax.de/news-details/mitarbeiterbeteiligungen-laufende-ertraege

🚗 Häufig gemachter Fehler Beim Firmenwagen nur an die Privatnutzung denken? Auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tät...
15/09/2026

🚗 Häufig gemachter Fehler

Beim Firmenwagen nur an die Privatnutzung denken?

Auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können steuerlich eine Rolle spielen. Gerade bei Dienstwagen lohnt es sich deshalb, die tatsächliche Nutzung genau im Blick zu behalten.

💡 Im Zweifel lieber einmal prüfen lassen als später korrigieren.

Pizza? Check 🍕 Snacks? Check 🥨🍇🫒 Bier & Softgetränke? Check 🍺🥤 Gute Stimmung? Sowieso 😉  So sah unser letztes Get Togeth...
11/09/2026

Pizza? Check 🍕
Snacks? Check 🥨🍇🫒
Bier & Softgetränke? Check 🍺🥤
Gute Stimmung? Sowieso 😉

So sah unser letztes Get Together aus. Ein paar Stunden raus aus dem Büroalltag, zusammen essen und den Nachmittag gemütlich ausklingen lassen!

💡 Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen – ohne Anteile abzugeben? Genau hier können Genussrechte interessant se...
09/09/2026

💡 Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen – ohne Anteile abzugeben?

Genau hier können Genussrechte interessant sein. Und so geht´s:

💶 Mitarbeitende stellen dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhalten dafür eine erfolgsabhängige Verzinsung.

🏢 Sie werden dadurch nicht zu Gesellschaftern. Die Eigentümerstruktur bleibt unverändert.

📄 Auch das Arbeitsverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen.

💶 Spannend ist das Modell außerdem steuerlich: Laufende Erträge aus Genussrechten können unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitalerträge besteuert werden. Dann gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag – statt des persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 %.

⚖️ Werden Genussrechte allerdings unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt, kann auch hier ein Dry-Income-Problem entstehen: Steuer wird fällig, obwohl noch keine entsprechende Liquidität zugeflossen ist.

👉 Wie Genussrechte funktionieren und worauf Unternehmen bei der Ausgestaltung achten sollten, erklären wir in unserem neuen Beitrag.

🔗 Mehr dazu: https://www.shg-tax.de/news-details/genussrechte-mitarbeitende-am-erfolg-beteiligen

💡Wusstest du schon? 🚙 E-Autos können für Unternehmen steuerlich besonders interessant sein.⚡ Bis zu 100.000 € Bruttolist...
03/09/2026

💡Wusstest du schon?

🚙 E-Autos können für Unternehmen steuerlich besonders interessant sein.
⚡ Bis zu 100.000 € Bruttolistenpreis können bei der Dienstwagenbesteuerung begünstigt sein. Und auch bei der Abschreibung gibt es für neu angeschaffte betriebliche E-Fahrzeuge attraktive Möglichkeiten.

Wann sich der Umstieg lohnt? 👉🏼 Wir beraten dich gerne.

Unser Partner, Steuerberater und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von Arzt- und Zahn...
31/08/2026

Unser Partner, Steuerberater und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Christoph Scheen, konnte auch in diesem Jahr seine Expertise im Rahmen des Qualifizierungs-/Managementprogramms „Zertifizierte/r Berater-in für Heilberufe ADG“ einbringen.

Im Mai vermittelte er im Modul „Besteuerung“ fundiertes Wissen rund um die steuerlichen Besonderheiten Heilberufe.

In der vergangenen Woche folgte das Modul „Betriebswirtschaftliche Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen“. Im Fokus standen unter anderem die betriebswirtschaftliche Analyse und Bewertung von Praxen, Praxisfinanzierung und Praxisübernahme sowie aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Wir freuen uns, dass unser Kanzleipartner seine langjährige Erfahrung und Expertise nicht nur in der täglichen Beratung unserer Mandanten einbringt, sondern sein Wissen auch an zukünftige und bereits tätige Beraterinnen und Berater für Heilberufe weitergibt.

Vielen Dank an die ADG und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den spannenden fachlichen Austausch.

Adresse

Oberländer Ufer 184
Cologne
50968

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

+492216700990

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