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Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Ab dem 1.1.2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich – mit Überg...
21/10/2026

Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Ab dem 1.1.2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich – mit Übergangsregelungen bis 31.12.2027. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und aufbewahren können. Die Übergangsregelung betrifft nur das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen.

📌 Ab 1.1.2027 beginnt die zweite Stufe:
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 müssen E-Rechnungen für ihre inländischen B2B-Umsätze ausstellen – z. B. im X-Rechnungs- oder ZUGFeRD-Format. Eine einfache PDF-Rechnung reicht dann grundsätzlich nicht mehr aus.

❗ Liegt der Gesamtumsatz 2026 höchstens bei 800.000 €, dürfen für 2027 ausgeführte Umsätze noch bis 31.12.2027 Papierrechnungen oder – mit Zustimmung des Empfängers – PDF-Rechnungen verwendet werden.

👩‍💼 Regelungen für Kleinunternehmer:
Kleinunternehmer müssen seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und aufbewahren können. Sie sind aber nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu versenden und dürfen weiterhin Papierrechnungen und PDF-Rechnungen nutzen.
Auch bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, steuerfreien Umsätzen sowie Rechnungen an Endverbraucher besteht keine Pflicht zur E-Rechnung.

⏱️ Zeitplan im Überblick:
2025–2026 ➡️ Übergangsregelung für alle Rechnungsaussteller
2027 ➡️ Pflicht zur E-Rechnung für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
2028 ➡️ E-Rechnungspflicht für alle betroffenen inländischen B2B-Umsätze (Ausnahme: Kleinunternehmer)

⚠️ Wichtig: Wer zu den maßgeblichen Stichtagen keine ordnungsgemäße E-Rechnungslösung hat (Empfang, Verarbeitung, Aufbewahrung, Versand), riskiert Schätzungen der Umsätze durch die Finanzverwaltung, die Versagung des Vorsteuerabzugs oder Bußgelder.

👉 Folge uns für mehr Neuigkeiten aus dem Steuerrecht!


20/10/2026

Du bist Landwirt 🚜 mit gewerblicher Tierzucht 🐷 und machst gerade Verluste?
Dann solltest du wissen: Diese Gewerbeverluste vererben sich nicht automatisch. Stirbst du mit hohen Gewerbeverlusten (z.B. aus 2025/2026), können sie steuerlich wegfallen und nicht mehr mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Damit geht eine mögliche Steuerersparnis verloren – und deine Nachfolger stehen in einer ohnehin angespannten Betriebssituation unter zusätzlichem finanziellen Druck.

📌 Hintergrund ist ein aktuelles BFH‑Urteil aus 2026 ⚖️: Fehlt die sogenannte „Unternehmeridentität“, kann der Gewerbeverlust bei der Gewerbesteuer wegfallen – der Verlustvortrag ist dann verloren. Das betrifft nicht nur Einzelunternehmer, sondern auch Mitunternehmer in KG, GbR oder GmbH & Co. KG – etwa bei Biogas, PV oder Lohnunternehmen. Verluste aus gewerblicher Tierzucht bleiben im Erbfall zwar erhalten, aber das Risiko hoher Steuerlast bleibt.

💸 In der gewerblichen Tierzucht gibt es keine Gewinnglättung: Hast du im ersten Jahr –100.000 € Ergebnis (keine Steuer) und im zweiten Jahr +300.000 €, kannst du nur 100.000 € Verlust abziehen – auf die verbleibenden 200.000 € zahlst du den Spitzensteuersatz.

💡 Eine GmbH hilft, diese Schwankungen abzufedern: Verluste bleiben in der GmbH erhalten, egal wer Gesellschafter ist oder verstirbt. Gewinne werden mit einem konstanten Körperschaftsteuersatz (aktuell ca. 30 %, perspektivisch eher 25 %) besteuert statt voll in die progressive Einkommensteuer zu laufen. Im Beispiel bringt das über zwei Jahre einen Steuervorteil von rund 10.000 €.

💰 Die GmbH ist damit deine Gewinnglättungsmöglichkeit und Steuerspardose für die gewerbliche Tierzucht.

👉 Du willst wissen, ob eine GmbH für deine gewerbliche Tierzucht sinnvoll ist? Melde dich bei uns – wir prüfen deinen Fall und sagen dir klar, ob sich der Schritt lohnt.

Du bist Steuerberater (m/w/d) oder stehst unmittelbar vor deinem Examen und möchtest mittelständische Unternehmen steuer...
16/10/2026

Du bist Steuerberater (m/w/d) oder stehst unmittelbar vor deinem Examen und möchtest mittelständische Unternehmen steuerlich begleiten? Dann bist du bei uns genau richtig! Du verantwortest Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, bist für deine Mandanten die erste Ansprechperson in steuerlichen Fragen und gestaltest unsere Kanzlei aktiv mit. Wir bieten dir eine Festanstellung mit Entwicklungsmöglichkeiten und einer langfristigen Perspektive oder eine freiberufliche Tätigkeit.

Deine Benefits:
✅ Großzügige Vergütung
✅ Firmenwagen zur privaten Nutzung
✅ Flexible Arbeitszeiten & Home-Office
✅ Hansefit-Mitgliedschaft
✅ Edenred-Karte für Extras im Alltag
✅ E-Bike-Leasing
✅ Zuschuss zur Kinderbetreuung
✅ Modernes, digitales Arbeitsumfeld
✅ Teamevents, die Spaß machen
✅ Zusammenarbeit auf Augenhöhe
✅ Individuelle Weiterbildungen & langfristige Perspektiven

👉 Bewirb dich jetzt über unsere Karriereseite (den Link findest du in unserer Bio) oder sende deine Bewerbung an [email protected]

Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.8.2026 eine wichtige Änderung zu...
14/10/2026

Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.8.2026 eine wichtige Änderung zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden beschlossen. Ab dem 1.1.2027 wird die elektronische Bereitstellung von Steuerbescheiden zum Regelfall.

📌 Wenn du ein aktives ELSTER-Nutzerkonto hast, kann dein Steuerbescheid künftig ohne zusätzliche Einwilligung digital bereitgestellt werden. Papier bekommst du nur noch, wenn du die postalische Bekanntgabe ausdrücklich beantragst.

📌 Für die Fristen ist wichtig: Ein digital bereitgestellter Steuerbescheid gilt bereits vier Tage nach Bereitstellung als bekannt gegeben – unabhängig davon, wann du dein ELSTER-Postfach tatsächlich öffnest oder den Bescheid herunterlädst.

📌 Für steuerlich beratene Mandanten ohne Bekanntgabevollmacht bedeutet das: Du musst selbst darauf achten, dass du elektronische Bescheide rechtzeitig abrufst und unverzüglich an deinen Steuerberater weiterleitest. Die Einspruchsfrist läuft, auch wenn der Berater den Bescheid nicht automatisch erhält.

❗Ab 2027 solltest du deine Zugänge zu ELSTER und deine Kommunikationswege mit deinem Steuerberater genau im Blick haben, damit keine Fristen verpasst werden. Gern unterstützen wir dich bei der optimalen Gestaltung deiner Vollmachten und Prozesse.

👉 Folge uns für mehr Neuigkeiten aus dem Steuerrecht!

Herzlichen Glückwunsch zum 40. Geburtstag 🎉 wünschen wir unserer Marieke! 40 Jahre oder wie eine Kollegin so schön sagte...
13/10/2026

Herzlichen Glückwunsch zum 40. Geburtstag 🎉 wünschen wir unserer Marieke! 40 Jahre oder wie eine Kollegin so schön sagte: 20 mit 20 Jahren Erfahrung 😉

Auf die nächsten gemeinsamen Jahre in unserem Team! 🥂

Herzlichen Glückwunsch zum 15‑jährigen Jubiläum 🎉 wünschen wir unserer Birgit! Seit 15 Jahren betreust du unsere Mandant...
09/10/2026

Herzlichen Glückwunsch zum 15‑jährigen Jubiläum 🎉 wünschen wir unserer Birgit! Seit 15 Jahren betreust du unsere Mandanten in der Steuerberatung und bereicherst unser Team mit deiner Zuverlässigkeit, deiner Erfahrung und deiner herzlichen Art.

Vielen Dank für deine Loyalität, die gute Zusammenarbeit und auf viele weitere gemeinsame Jahre mit dir in unserem Team! 💛

Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Das Niedersächsische Finanzministerium hat Stellung dazu genommen, wann PV- und Solar...
07/10/2026

Neuigkeiten aus dem Steuerrecht ⚖️ Das Niedersächsische Finanzministerium hat Stellung dazu genommen, wann PV- und Solaranlagen beim Grundstückskauf der Grunderwerbsteuer unterliegen. Zum Grundstück gehören dabei alle wesentlichen Bestandteile, also neben dem Gebäude insbesondere Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowie die Dacheindeckung.

📌 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2004 entschieden, dass Solaranlagen der Wärmegewinnung dienen und damit typischerweise Teil der Heizungsanlage sind. Der auf solche Anlagen entfallende Kaufpreisanteil unterliegt daher der Grunderwerbsteuer. Wird eine Photovoltaikanlage als Ersatz der Dacheindeckung oder als Fassadenteil eingebaut (dach- oder fassadenintegrierte PV-Anlage), gilt sie als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und ist auch bei teilweiser Einspeisung ins öffentliche Netz vollständig grunderwerbsteuerpflichtig.

❗Erzeugt eine Photovoltaikanlage als sogenannte Aufdachanlage Strom, gilt sie als Zubehör des Grundstücks – unabhängig davon, ob der Strom zur Versorgung des Grundstücks oder zur Einspeisung in öffentliche Energienetze genutzt wird. Ihr Kaufpreisanteil gehört damit grundsätzlich nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung; einzelne Finanzministerien vertreten hierzu jedoch eine abweichende Auffassung, eine gerichtliche Klärung steht noch aus.

⚠️ Dies sollte im notariellen Kaufvertrag vor der Beurkundung eindeutig geregelt werden, insbesondere durch eine klare Aufteilung der Werte in Grund und Boden, Gebäude und Gebäudebestandteile sowie Zubehör (einschließlich Solar- und PV-Anlagen).

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06/10/2026

Du bist Landwirt 🚜 und die Dieselpreise sind auf Rekordniveau? Dann ist es Zeit, über Strom als Alternative nachzudenken. Einen Elektro‑Maishäcksler 🌽, der 14 Stunden mit einem Akku durchhält, wirst du so schnell nicht finden – aber es gibt Arbeiten, bei denen elektrische Maschinen sehr gut passen. Zum Beispiel elektrische Hoflader. Und mit eigener Photovoltaikanlage kannst du diese Maschinen mit günstigem Strom vom eigenen Dach betanken.

📌 Wenn deine PV‑Anlage demnächst aus der 20‑jährigen EEG‑Vergütung ausläuft, stellt sich die Frage, wie du deinen Strom künftig nutzen möchtest. Eine Option ist, einen Speicher nachzurüsten und den erzeugten Strom weitgehend im eigenen Betrieb selbst zu verbrauchen.

❗Steuerlich wird es interessant: Seit 2025 kannst du für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die verkehrsrechtlich als Fahrzeug gelten, im Anschaffungsjahr eine Abschreibung von 75 % nutzen. Diese Regelung ist in der Praxis oft einfacher als ein Investitionsabzugsbetrag – auch bei hohen Gewinnen oder bei gewisser Privatnutzung.

🚜 Erwartest du für dieses Jahr einen hohen betrieblichen Gewinn, solltest du prüfen, ob du noch bis Jahresende eine elektrische Arbeitsmaschine anschaffst. So kannst du bereits im Anschaffungsjahr 75 % der Anschaffungskosten abschreiben und deinen Gewinn deutlich mindern.

👉 Für viele Landwirte ist Strom heute eine wichtigere Einkommensquelle als Ölsaaten für Biodiesel. Es kann sinnvoll sein, stärker auf Strom zu setzen, die Abhängigkeit von Spritpreisen zu reduzieren und zugleich steuerliche Vorteile zu nutzen.

Melde dich gerne bei uns – wir prüfen mit dir, ob und wie sich das für deinen Betrieb lohnt.

03/10/2026

Deutsche Einheit – Büro Edition. Wir finden immer einen gemeinsamen Nenner 😉
Wir wünschen dir einen schönen Tag der deutschen Einheit 🤝

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Läuft bei uns! Unsere Mitarbeiter sind nicht nur fit im Kopf 🧠, sondern auch in den Beinen 🏃‍♂️, wie sie beim Cloppenbur...
02/10/2026

Läuft bei uns! Unsere Mitarbeiter sind nicht nur fit im Kopf 🧠, sondern auch in den Beinen 🏃‍♂️, wie sie beim Cloppenburger Citylauf gezeigt haben.

👉 Folge uns für mehr Einblicke!

Adresse

Bether Straße 62 — 64
Cloppenburg
49661

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 13:30

Telefon

+494471180460

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