22/10/2026
10 Jahre warten und dann steuerfrei verkaufen? 🏠
Wenn von der „Spekulationsfrist“ die Rede ist, geht es häufig um den Verkauf einer privaten Immobilie. Grundsätzlich gilt: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie mehr als zehn Jahre, fällt der Verkauf nicht mehr unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
Erfolgt der Verkauf innerhalb von zehn Jahren, kann ein entstandener Gewinn dagegen steuerpflichtig sein. Für selbst genutzte Immobilien gelten Ausnahmen.
Übrigens: Die „Spekulationsfrist“ betrifft nicht nur Immobilien. Bei anderen Wirtschaftsgütern sieht § 23 EStG grundsätzlich einen Zeitraum von einem Jahr vor. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind dabei ausgenommen.