12/03/2024
Rückwirkend zum 1.1.2024 gilt ein neuer Lohnsteuertarif
Der Gesetzgeber hat einen neuen Lohnsteuertarif für das Jahr 2024 beschlossen, der rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass die Lohnsteuerberechnung ab April 2024 nach dem neuen Tarif erfolgen muss. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Kindern kann dies zu einer Nachzahlung der Lohnsteuer für die Monate Januar bis März 2024 führen. Um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Änderung zu informieren und zu erklären, warum eine Nachzahlung erforderlich ist, stellen wir Ihnen ein Musterschreiben auf unserer Internetseite zur Verfügung, das Sie an Ihre Belegschaft versenden können.