23/10/2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung aus 2023 (v. 09.05.2023 - VI R 38/20) entschieden, dass Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen. Lesen Sie mehr dazu hier:
Einnahmen aus Unterverpachtung sind solche aus Vermietung und Verpachtung