16/09/2026
Dazu gibt's immer wieder Nachfragen:
Grundsätzlich gilt bei den meisten Belegen keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen. Wir haben dir hier zwei Arten von Belegen aufgelistet, die du aufbewahren musst.
Wir empfehlen allen Mitgliedern unseres Lohnsteuerhilfevereins: Belege und steuerrelevante Unterlagen vier Jahre lang nach Abgabe der Steuererklärung aufzuheben! ☝
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/belege-und-aufbewahrungsfristen-steuererklaerung