22/10/2026
⚖️ Rückstellungen sind ein wichtiges Instrument der Bilanzierung – steuerlich gelten allerdings besondere Regeln.
Die Grundregel: Rückstellungen werden insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wenn die wirtschaftliche Ursache vor dem Bilanzstichtag liegt und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist.
Handelsrechtlich gibt es daneben weitere Rückstellungsarten, beispielsweise für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder bestimmte unterlassene Instandhaltungen. Steuerlich gelten jedoch zusätzliche Einschränkungen.
Wichtige Beispiele sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Garantieleistungen, Prozessrisiken oder Steuerverbindlichkeiten. Für jede Art gelten eigene Voraussetzungen und Bewertungsregeln.
Steuerliche Besonderheiten: Nicht alle handelsrechtlichen Rückstellungen sind steuerlich abzugsfähig. Beispielsweise sind Aufwandsrückstellungen und Drohverlustrückstellungen steuerlich nicht anerkannt.
💡 Praktischer Tipp: Eine saubere Dokumentation der Entstehung und Bewertung ist entscheidend für die Anerkennung bei Betriebsprüfungen.
📞 Hast du Fragen zur steuerlichen Behandlung von Rückstellungen? Unser Team von HKR Steuerberatung berät dich gerne! Kontaktiere uns für ein unverbindliches Erstgespräch.