03/01/2026
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Minijobber dürfen im kommenden Jahr mehr verdienen: Der gesetzliche Mindestlohn wurde für 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde festgelegt. Mit ihm steigt ab dem 1. Januar die Minijob-Grenze. Wer einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, darf künftig nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen.
Kranken- und Pflegebeitrag
2026 müssen Versicherte und Arbeitgeber erneut mit höheren Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Der von der Bundesregierung empfohlene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 2,5 auf 2,9 Prozent steigen. Dabei ist bereits das kurz vor Weihnachten beschlossene Sparpaket des Bundes von 1,8 Milliarden Euro eingerechnet.
Wichtig: Der Durchschnittswert gilt als amtliche Orientierungsmarke für die Krankenkassen und wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Er spiegelt also nicht den tatsächlichen Durchschnitt aller Zusatzbeiträge wider, da jede Kasse ihren individuellen Satz bestimmt. Die Branche rechnet im Schnitt mit einem höheren Zusatzbeitrag als 2,9 Prozent, um die anfallenden Kosten zu decken.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt nach derzeitigen Plänen unverändert bei 3,6 Prozent.
Auch die Beiträge der Privaten Krankenversicherungen steigen ab Januar 2026 deutlich an. Die Branche rechnet mit einer durchschnittlichen Anpassung von etwa 13 Prozent.