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⚖️ BFH ändert Rechtsprechung: Keine fiktiven Zinsen bei zinsloser RatenzahlungEine wichtige Entscheidung des Bundesfinan...
08/09/2026

⚖️ BFH ändert Rechtsprechung: Keine fiktiven Zinsen bei zinsloser Ratenzahlung
Eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) – insbesondere für Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie:
Bisher wurde ein zinslos gestundeter Kaufpreis steuerlich abgezinst und in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt. Der rechnerische Zinsanteil konnte beim Verkäufer als steuerpflichtiger Kapitalertrag behandelt werden – obwohl tatsächlich keine Zinsen vereinbart waren.
👉 Damit ist jetzt Schluss: Der VIII. Senat des BFH gibt diese Rechtsprechung auf.
Bei einer ausdrücklich zinslos vereinbarten Stundung liegt grundsätzlich kein steuerpflichtiges Entgelt für die Kapitalüberlassung vor. Der nominale Kaufpreis muss damit grundsätzlich nicht mehr allein aufgrund der Zinslosigkeit in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt werden.
💡 Besonders relevant:
Das betrifft beispielsweise zinslose Ratenzahlungen bei der Übertragung von Grundstücken zwischen Eltern und Kindern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Auch schenkungsteuerlich gibt es eine wichtige Aussage: Die zinslose Ratenzahlung führt nach Auffassung des BFH grundsätzlich nicht zu einer Schenkung des Zinsvorteils.
❗️Allerdings sind noch Fragen offen – insbesondere bei:
Grundstücksveräußerungen innerhalb der 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG
Veräußerungen nach §§ 16 und 17 EStG
der steuerlichen Behandlung beim Erwerber, z. B. bei Vermietung oder betrieblicher Nutzung
Die Entscheidung bringt damit eine erhebliche Erleichterung, beendet aber nicht alle steuerlichen Unsicherheiten rund um zinslose Ratenzahlungen.
📌 Sie planen eine Vermögensübertragung oder einen Grundstücksverkauf mit Ratenzahlung?
Lassen Sie die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen. Wir unterstützen Sie bei der individuellen Einordnung und Gestaltung.
Ihr Team von F.E.L.S. Steuerberater Rechtsanwälte
Grundstücksübertragung Immobilien Vermögensübertragung Ratenzahlung Steuerberatung Erbschaftsteuer FELS

Die Betriebsaufspaltung zählt seit Jahrzehnten zu den besonders risikobehafteten Bereichen des Unternehmenssteuerrechts....
02/06/2026

Die Betriebsaufspaltung zählt seit Jahrzehnten zu den besonders risikobehafteten Bereichen des Unternehmenssteuerrechts. Häufig entsteht sie unbemerkt.
Das klassische Beispiel ist die Vermietung einer Immobilie des Gesellschafters an seine eigene GmbH. Kritisch wird es insbesondere, wenn die personelle oder sachliche Verflechtung später wegfällt. Denn in der Praxis wird daraus nicht selten vorschnell eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe abgeleitet.

Die ganze Thematik sowie die steuerlichen Konsequenzen findet ihr auf unserer Webseite unter Newsblog oder unter folgenden Link:
https://steuer-bayreuth.de/betriebsaufspaltung-wann-wirklich-eine-steuerliche-betriebsaufgabe-droht/

Mit dem sogenannten „Investitions-Booster“ hat der Gesetzgeber gezielt neue Abschreibungsanreize für klimafreundliche Mo...
27/02/2026

Mit dem sogenannten „Investitions-Booster“ hat der Gesetzgeber gezielt neue Abschreibungsanreize für klimafreundliche Mobilität geschaffen. Kernstück ist der neu gefasste § 7 Abs. 2a EStG, der für bestimmte betriebliche Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung von bis zu 75 % im Jahr der Anschaffung vorsieht.

Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Betriebsaufgabe planen, eröffnet diese Regelung interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Auf unserer Webseite finden Sie ein Praxisbeispiel hierzu. https://steuer-bayreuth.de/gestaltungen-im-rahmen-der-betriebsaufgabe-gestaltungsspielraeume-durch-§-7-abs-2a-estg-nutzen/

Das BMF hat am 6.2.2026 einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) zur Aktivrente veröffentlicht (Stand: 6.2.2026). Darin...
25/02/2026

Das BMF hat am 6.2.2026 einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) zur Aktivrente veröffentlicht (Stand: 6.2.2026). Darin geht das Ministerium auf allgemeine Fragen, Fragen für Arbeitnehmer und Sonderfragen für Arbeitgeber näher ein.

Eine übersichtliche Zusammenstellung findet ihr auf unserer Webseite: https://steuer-bayreuth.de/aktivrente-2026-steuerfreibetrag-im-rentenalter/

Aufwendungen für Medikamente können nur unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG in d...
23/02/2026

Aufwendungen für Medikamente können nur unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden.
Das betrifft auch Ozempic, das ursprünglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt wurde, inzwischen aber häufig zur Gewichtsreduktion eingesetzt wird.

Alle Informationen hierzu, finden Sie in unserem Beitrag auf der Webseite.
https://steuer-bayreuth.de/kosten-fuer-die-abnehmspritze-ozempic-kuenftig-absetzbar/

Am 28.01.2026 waren unsere Steuerberater in Nürnberg um sich über die Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht 2025/...
29/01/2026

Am 28.01.2026 waren unsere Steuerberater in Nürnberg um sich über die Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht 2025/2026 in Kenntnis zu setzen.

Hierbei wurden Bereiche wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Schenkungssteuer und noch viele weitere thematisiert. Es wurden Änderungen besprochen die bereits in Kraft getreten sind, sowie Änderungen die noch geplant sind.

Liebe Mandantinnen und Mandanten, das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns ganz h...
19/12/2025

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns ganz herzlich für das Vertrauen und die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Es ist uns eine Freude und Ehre, Sie in steuerlichen Angelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest voller schöner Momente. Mögen Sie die Feiertage nutzen, um Kraft zu tanken und mit Ihren Liebsten unvergessliche Stunden zu verbringen. Für das kommende Jahr 2026 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Erfolg und viele positive Ereignisse. Wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr mit unserem Engagement und unserer Expertise begleiten zu dürfen.

Unser Büro bleibt vom 22. Dezember 2025 bis 06. Januar 2026 geschlossen, damit auch wir die Feiertage genießen können. Ab dem 07. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In herzlicher Verbundenheit und mit besten Wünschen,

Ihr Team der
F.E.L.S Steuerberater

Wir haben die wichtigsten Punkte unserer Einkommensteuer-Checkliste für Sie zusammen getragen. Die ganze Checkliste find...
29/04/2025

Wir haben die wichtigsten Punkte unserer Einkommensteuer-Checkliste für Sie zusammen getragen.
Die ganze Checkliste finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads oder unter folgendem Link:https://steuer-bayreuth.de/downloads/22/mandanten-downloads/2906/checkliste-zur-einkommensteuer.pdf

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Allgemeine Steuerfristen für das Jahr 2025
14/01/2025

Allgemeine Steuerfristen für das Jahr 2025

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