Michelsohn Steuerberatung

Anrufen Wegbeschreibung Website Service kontaktieren

Michelsohn Steuerberatung Wir möchten Sie einladen, sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot und die Kanzlei Michelsohn Steuerberatung zu informieren.

Wir sind erfolgreich für eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept, das maßgeschneidert auf die Belange unserer Mandanten abgestimmt wird. Michelsohn Steuerberatung steht für ein ganzheitliches Beratungskonzept, da es nahezu alle steuerlichen Bereiche abdeckt und Ihnen umfassende, aktive und zukunftsorientierte Beratung garantiert und keine steuerliche Verwaltung der Vergangenheit. Ein sehr gut ausgebildetes, dynamisches und freundliches Team mit viel Spaß an der Arbeit ist Garant für den Erfolg unserer Mandanten und der Kanzlei. Sie werden es spüren, wenn Sie uns kennenlernen.

Über Ihren Anruf oder Ihre Mail freuen wir uns sehr. Wir können ein unverbindliches erstes Kennenlerngespräch führen - gerne kommen wir auch zu Ihnen, wenn Sie es wünschen. Ihre Meike Michelsohn
Diplombetriebswirtin (BA), Steuerberater

WIE PRIVATHAUSHALTE BIS ZU 1.200 € AN STEUERN SPAREN KÖNNENDas alte Bad muss saniert werden, das Wohnzimmer braucht eine...
21/09/2026

WIE PRIVATHAUSHALTE BIS ZU 1.200 € AN STEUERN SPAREN KÖNNEN

Das alte Bad muss saniert werden, das Wohnzimmer braucht einen neuen Anstrich, oder die Terrasse soll vergrößert werden? Wer sein Zuhause verschönern oder instand halten lässt, muss die Kosten nicht allein tragen: Denn für Handwerkerarbeiten lassen sich bis zu 1.200 € von der eigenen Einkommensteuer abziehen.

Diesen Steuerbonus für Handwerkerleistungen gewährt das Finanzamt für eine Vielzahl von Arbeiten: Von der Behebung eines verstopften Abflusses bis zur kompletten Gestaltung des Gartens, vom Schornsteinfeger über die Reparatur der Waschmaschine oder das Anbringen einer Markise bis zum Ausbau des Dachbodens werden zahlreiche Arbeiten anerkannt. Selbst das Stimmen eines Klaviers oder die Umsiedlung eines Wespennests fallen darunter. Eigentümer und Mieter profitieren gleichermaßen.

Abziehbar sind allerdings nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung der Handwerker zuzüglich deren Fahrtkosten und die Kosten für eingesetzte Maschinen und Verbrauchsmittel sowie Entsorgungskosten. Materialkosten wie Fliesen, Farbe oder Pflastersteine sind hingegen vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen. Damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert, muss die Arbeit im Haushalt oder in dessen unmittelbarem Umfeld oder auf dem Grundstück ausgeführt werden.

Handwerkerleistungen dürfen sogar bei einem Neubau abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sie erst ab dem Zeitpunkt ausgeführt werden, zu dem die Eigentümer bereits fest in ihrem bezugsfertigen Haus wohnen. Um spätere Zweifel des Finanzamts ausräumen zu können, sollten Privathaushalte ihren Einzugstag dokumentieren (z.B. durch Speditionsrechnung oder Ummeldebescheinigung). Als bezugsfertig gilt ein Haus, wenn Türen und Fenster eingebaut sowie Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine funktionierende Heizung vorhanden sind.

Das Finanzamt akzeptiert allerdings keine Barzahlung. Als Nachweise werden ein Überweisungsbeleg oder Kontoauszug und eine ordnungsgemäße Rechnung verlangt. Materialkosten müssen auf der Rechnung immer getrennt von den übrigen Kosten ausgewiesen werden. Daher sollten Auftraggeber unbedingt ihre Rechnung kontrollieren und bei Bedarf monieren. Eine steuerliche Förderung scheidet zudem aus, wenn für dieselbe Baumaßnahme bereits ein staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen wird (z.B. eine KfW-Förderung).

Hinweis: Ist der maximale Steuervorteil von 1.200 € für ein Jahr bereits ausgeschöpft, kann eine geschickte Planung der Ausgaben und Auftragsvergabe sinnvoll sein. In diesem Fall kann es sich anbieten, größere Maßnahmen zu splitten und die Rechnungslegung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen.

Mandantenrundbrief Oktober 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

EINE FESTE OBERGRENZE FÜR DIE ANZAHL ANGESTELLTER ÄRZTE GIBT ES NICHT 👩‍⚕️Das Finanzgericht Sachsen (FG) hat sich mit de...
31/08/2026

EINE FESTE OBERGRENZE FÜR DIE ANZAHL ANGESTELLTER ÄRZTE GIBT ES NICHT 👩‍⚕️

Das Finanzgericht Sachsen (FG) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine von einer GbR betriebene Zahnarztpraxis Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt.

Die Zahnarztpraxis beschäftigte eine größere Zahl angestellter Zahnärzte sowie Assistenzpersonal. Es ging um die Frage, ob die Praxis aufgrund dieser Personalstruktur als gewerblich oder weiterhin als freiberuflich einzustufen ist. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Vielzahl angestellter Zahnärzte und Vorbereitungsassistenten sowie eine aus seiner Sicht nicht ausreichende persönliche Mitwirkung der Praxisinhaber an Routinebehandlungen gegen eine freiberufliche Tätigkeit sprechen.

Das FG ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Es hat klargestellt, dass es weder für Einzelpraxen noch für Gemeinschaftspraxen eine feste Obergrenze für die Anzahl angestellter Ärzte gibt, ab der automatisch eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen ist. Die Anzahl der Beschäftigten allein ist kein entscheidendes Kriterium. Entscheidend ist laut FG vielmehr, ob die Praxisinhaber leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben. Das setzt voraus, dass sie ihre fachliche Verantwortung wahrnehmen, Behandlungen überwachen, organisatorische und medizinische Grundentscheidungen treffen und insbesondere bei komplexen Fällen aktiv eingebunden sind. Die Übertragung von Routine- und Standardleistungen auf angestellte Zahnärzte ist steuerrechtlich unschädlich, solange die Praxisinhaber weiterhin die Gesamtverantwortung tragen und die Behandlung maßgeblich fachlich prägen.

Hinweis: Das FG hat damit klargestellt, dass die Freiberuflichkeit nicht allein durch eine große Anzahl angestellter Fachkräfte gefährdet wird. Maßgeblich bleibt die persönliche, fachlich geprägte Einflussnahme der Praxisinhaber, so dass die Leistungen weiterhin deren individuelle Handschrift tragen.

Mandantenrundbrief September 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

BAU UND HANDWERK WILLKOMMEN 👋Maßgeschneiderte Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, … 💪📊Während sich zahlreiche S...
10/08/2026

BAU UND HANDWERK WILLKOMMEN 👋

Maßgeschneiderte Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, … 💪📊

Während sich zahlreiche Steuerberater aus der Betreuung von Bau- und Handwerksbetrieben zurückziehen, bieten wir von MICHELSOHN Steuerberatung Baulohn und alle anderen spezialisierten Beratungsleistungen.

Kommen Sie auf uns zu!
Wir nehmen gerne neue Mandanten auf. 🤝

DAS MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR MIGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG BERUFT MEIKE MICHELSOHN ZUR EHRENAMTLICHEN RICHTERIN ⚖️🏛️...
07/08/2026

DAS MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR MIGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG BERUFT MEIKE MICHELSOHN ZUR EHRENAMTLICHEN RICHTERIN ⚖️🏛️👏

Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 auf die Dauer von fünf Jahren ist Meike Michelsohn zur ehrenamtlichen Richterin bei der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bei dem Landgericht Stuttgart berufen worden.

UMSATZSTEUERBEFREIUNG SETZT KRANKHEIT ODER VERLETZUNG VORAUSHeilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können umsatzst...
22/07/2026

UMSATZSTEUERBEFREIUNG SETZT KRANKHEIT ODER VERLETZUNG VORAUS

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können umsatzsteuerfrei erbracht werden. Wann ästhetische Operationen und Behandlungen hierunter fallen, hat kürzlich das Bundesfinanzministerium (BMF) näher beleuchtet. Demnach sind ästhetische Operationen und Behandlungen nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen

- aufgrund einer (psychischen) Krankheit,
- wegen einer Verletzung oder
- eines angeborenen körperlichen Mangels

ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. Für steuerliche Zwecke sind detaillierte (anonymisierte) Angaben zu der mit dem jeweiligen Behandlungsfall verfolgten therapeutischen oder prophylaktischen Zielsetzung erforderlich.

Wer die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen will, trägt die Feststellungslast und muss für jeden einzelnen Patienten dokumentieren und nachweisen, dass eine Heilbehandlung vorliegt. Die jeweiligen Feststellungen sind von medizinischem Fachpersonal zu treffen, soweit keine tatsächliche Vermutung für eine medizinisch indizierte Heilbehandlung besteht. Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit müssen durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, die insbesondere Angaben zu diesen Punkten enthalten soll:

- auf welcher tatsächlichen Grundlage die fachliche Beurteilung erfolgt ist,
- welche Methode der Tatsachenerhebung angewandt wurde,
- wie die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) lautet,
- welchen Schweregrad die Erkrankung aufweist,
- welche entstellenden oder psychischen Folgen sich aus der Erkrankung ergeben; eine entstellende Wirkung oder eine psychische Erkrankung ist dabei typischerweise nicht von einem Chirurgen, sondern von einem dafür zuständigen Facharzt festzustellen.

Hinweis: Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Darin weist es ausdrücklich darauf hin, dass die ärztliche Schweigepflicht der Verwendung entsprechender Angaben im Besteuerungsverfahren nicht entgegensteht.

Mandantenrundbrief August 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

DER MARKTPREIS EINER IMMOBILIE SCHLÄGT DEN SCHÄTZWERTWird eine Immobilie vererbt, unterliegt dieser Vorgang der Erbschaf...
23/06/2026

DER MARKTPREIS EINER IMMOBILIE SCHLÄGT DEN SCHÄTZWERT

Wird eine Immobilie vererbt, unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer. Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie ab. Um zu erreichen, dass möglichst niedrige Grundstückswerte angesetzt werden, kann dem Finanzamt ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden. Allerdings steht dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten der durch einen zeitnahen Verkauf des Grundstücks erzielte, höhere Kaufpreis regelmäßig entgegen. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) hervor.

Der Kläger hatte im Jahr 2020 unter anderem zwei Grundstücke geerbt. In zwei Gutachten ermittelte ein Sachverständiger hierfür Grundbesitzwerte von 210.000 € und 305.000 €. Der Kläger verkaufte die beiden Grundstücke 2021 jedoch für insgesamt 900.000 €. Das Finanzamt setzte für die Erbschaftsteuer Grundstückswerte von 290.834 € und 405.006 € fest. Die niedrigeren Grundstückswerte aus den Sachverständigengutachten übernahm es nicht. Der Kläger wollte demgegenüber erreichen, dass das Finanzamt die niedrigeren Werte aus den Gutachten berücksichtigt. Die Käuferin habe die Grundstücke ohne vorherige Besichtigung und ohne Kenntnis der vorhandenen Mängel erworben. Das Finanzamt habe pauschal dem Kaufpreis den Vorzug gegeben, ohne die Feststellungen zu Mängeln und Sanierungserfordernissen in die Bewertung einfließen zu lassen.

Die Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts konnte der Kläger durch die Gutachten keine niedrigeren Werte nachweisen. Ein solcher Nachweis durch ein Sachverständigengutachten ist zwar grundsätzlich möglich, hier sei der tatsächlich erzielte Kaufpreis aber das stärkere Indiz. Denn ein zwischen fremden Dritten vereinbarter Verkaufspreis stellt regelmäßig den sichersten Anhaltspunkt für den Verkehrswert dar, ein Gutachten demgegenüber nur eine Schätzung. Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Gutachten stets vorrangig zu berücksichtigen wäre, existiert nicht. Zudem bekräftigte die Käuferin, dass der von ihr gezahlte Preis nach ihrer Einschätzung dem Marktwert entsprach. Auch eine zwischenzeitlich positive Entwicklung des Immobilienmarkts konnte die erhebliche Abweichung zwischen dem Kaufpreis und den Werten laut Gutachten nicht plausibel erklären.

Hinweis: In solch einem Fall muss nachvollziehbar dargelegt werden, warum der erzielte Kaufpreis ausnahmsweise nicht den Verkehrswert widerspiegelt. Wir unterstützen Sie bei solchen Anliegen.

Mandantenrundbrief Juli 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Michelsohn Steuerberatung unterstützt „HERZSICHER in der Schule“ 🏫🚑❤️‍🩹Bereits junge Menschen ab der siebten Klasse sind...
17/06/2026

Michelsohn Steuerberatung unterstützt „HERZSICHER in der Schule“ 🏫🚑❤️‍🩹

Bereits junge Menschen ab der siebten Klasse sind in der Lage, Erwachsene zu reanimieren. Die Initiative „HERZSICHER in der Schule“ (vormals „Retten macht Schule“) setzt genau hier an. ❤️

Lehrer werden an weiterführenden Schulen in der Reanimation ausgebildet. Anschließend können sie selbstständig ihren Schülern die Wiederbelebung und die Laiendefibrillation beibringen. ⚡🫀👩‍🏫

(Quelle: Björn Steiger Stiftung)

Wir unterstützen die Initiative mit einer Patenschaft. 🤝

Erneut ausgezeichnet – Beratung mit Anspruch! 🏆Wir freuen uns sehr 🥳, auch in diesem Jahr wieder als Top-Steuerberater a...
11/06/2026

Erneut ausgezeichnet – Beratung mit Anspruch! 🏆

Wir freuen uns sehr 🥳, auch in diesem Jahr wieder als Top-Steuerberater ausgezeichnet worden zu sein. Die Auszeichnung durch FOCUS-MONEY bestätigt unseren Anspruch, Mandantinnen und Mandanten mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Betreuung und zukunftsorientierter Beratung zu begleiten. 💪

Dieser Erfolg ist vor allem das Ergebnis des Engagements unseres gesamten Teams sowie des Vertrauens, das unsere Mandanten uns täglich entgegenbringen. Dafür sagen wir herzlich DANKE! 😘👍

Die erneute Auszeichnung motiviert uns, auch weiterhin höchste Qualitätsstandards zu verfolgen und individuelle Lösungen für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen zu entwickeln. 🚀

MICHELSOHN Steuerberatung – ausgezeichnet beraten. 👌

KINDERGELD SOLL AB DER GEBURT KÜNFTIG OHNE ANTRAG AUSGEZAHLT WERDENDas Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen fü...
19/05/2026

KINDERGELD SOLL AB DER GEBURT KÜNFTIG OHNE ANTRAG AUSGEZAHLT WERDEN

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland und beträgt zurzeit 259 € pro Kind und Monat. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Eltern können bereits seit 2024 vorausgefüllte Anträge nutzen, um das Kindergeld zu beantragen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes von der Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code.

Die Bundesregierung will dieses Verfahren nun noch weiter vereinfachen und hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld auf den Weg gebracht. Demnach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass dadurch etwa 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen möglich sein.

Werdende Eltern können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+ schon heute ihre IBAN mitteilen. Sie können auch ihre Bank beauftragen, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.

Hinweis: Soweit die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung des Kindergeldes nicht erfüllt sind, werden die Eltern auch zukünftig nach der Geburt separat angeschrieben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausgefüllten Antrag ergänzt werden.

Mandantenrundbrief Juni 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚
02/04/2026

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚

Adresse

Lerchenstraße 6
Backnang
71522

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 12:30

Telefon

+49719132420

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn Michelsohn Steuerberatung etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Michelsohn Steuerberatung senden:

Verknüpfungen

Teilen