LHV Steuerberatung

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LHV Steuerberatung Steuerberatung in Aurich, Leer, Wittmund, Ovelgönne und Westerstede! 🌾

Steuerberatung in Aurich, Leer, Wittmund und ganz Ostfriesland für Landwirte, Agrarunternehmen, Gewerbebetriebe, Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer und Rentner.

05/10/2026

Mach es wie Marcel – mach deine Buchhaltung digital.
Keine Papierberge, kein Belege-Suchen, kein Hin und Her. Mit zahlenimblick.de hast du deine Zahlen jederzeit im Blick – digital, einfach und von überall.
Und wenn du uns brauchst? Dann sind wir da. Persönlich, direkt und ohne Umwege.
Digital, wann und wo du willst. Persönlich, wenn du uns brauchst.

21/09/2026

Am Ende zählen die Zahlen. Mit uns hast du sie jederzeit im Blick – digital, einfach und von überall. Und auch wenn vieles online läuft: Wir sind da. Persönlich. Ohne Umwege.

Steuererklärung 2024 noch nicht abgegeben? Dann solltest Du jetzt genau hinschauen.Für bestimmte steuerlich beratene Lan...
11/09/2026

Steuererklärung 2024 noch nicht abgegeben? Dann solltest Du jetzt genau hinschauen.

Für bestimmte steuerlich beratene Land- und Forstwirte endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 am 30. September 2026.

Wen betrifft die Frist?

Der 30. September 2026 ist insbesondere für Land- und Forstwirte relevant, deren Steuererklärung 2024 durch eine steuerlich beratende Person erstellt wird und die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben.

Das bedeutet: Nicht jeder steuerlich beratene Mandant hat automatisch bis zum 30. September 2026 Zeit.

Für viele andere steuerlich beratene Steuerpflichtige endete die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 bereits am 30. April 2026.

Warum gibt es unterschiedliche Fristen?

Grundsätzlich gelten für die Abgabe von Steuererklärungen gesetzlich festgelegte Fristen. Für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 wurden diese aufgrund von Sonderregelungen verlängert.

Für die Steuererklärung 2024 gelten daher je nach persönlicher Situation unterschiedliche Abgabefristen.

Wichtig für Dich

Auch wenn für Deinen Fall grundsätzlich eine längere Abgabefrist gilt, kann das Finanzamt eine Steuererklärung vorzeitig anfordern und eine individuelle Abgabefrist festsetzen.

Unser Tipp: Warte nicht bis zum letzten Moment. Wenn Du Dir unsicher bist, welche Frist für Dich gilt, sprich uns gerne an.

Wir schauen uns Deinen individuellen Fall gemeinsam mit Dir an.





Renovieren und Steuern sparen? Das funktioniert, wenn die steuerlichen Regeln beachtet werden.Ob Dachsanierung, Fenstera...
21/08/2026

Renovieren und Steuern sparen? Das funktioniert, wenn die steuerlichen Regeln beachtet werden.

Ob Dachsanierung, Fensteraustausch oder Ausbau des Dachgeschosses: Renovierungsmaßnahmen können sich steuerlich sehr unterschiedlich auswirken. Während einige Kosten sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind, müssen andere über viele Jahre abgeschrieben werden.

Besonders wichtig ist die richtige Planung. Denn bereits kleine Unterschiede können darüber entscheiden, wie und wann du deine Aufwendungen steuerlich geltend machen könntest.

Darauf solltest du achten:

• Nicht jede Renovierung ist sofort steuerlich absetzbar.
• Erweiterungen oder deutliche Standardverbesserungen führen häufig zu Herstellungskosten.
• Nach dem Kauf einer Immobilie gilt besondere Vorsicht: Die 15 %-Grenze kann über den Sofortabzug entscheiden.
• Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, unnötige Mehrbelastungen zu vermeiden.

Unser Tipp: Beziehe steuerliche Aspekte bereits in die Planung deiner Baumaßnahmen ein. So lassen sich Gestaltungsspielräume optimal nutzen und spätere Überraschungen vermeiden.

Planst du eine Renovierung oder Modernisierung? Spreche uns gerne an. Gemeinsam finden wir den steuerlich sinnvollsten Weg.





14/08/2026

Heute wird es richtig heiß! So lässt es sich im Büro etwas aushalten.

Nicht vergessen:
• immer viel zu trinken!
• Sonnenschutz!
• nicht mit vollem oder leeren Magen schwimmen gehen!
• Eispausen einhalten, wichtig und richtig! Egal wo!

Welches ist den deine Lieblingseissorte?

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Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen 7 % oder 19 %? Bei der Umsatzsteuer auf Nebenleistungen zur Beherbergung kommt es auf d...
07/08/2026

Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen

7 % oder 19 %? Bei der Umsatzsteuer auf Nebenleistungen zur Beherbergung kommt es auf die Details an.

Wer Ferienwohnungen, Pensionen oder Gästezimmer vermietet, sollte die umsatzsteuerlichen Regelungen genau kennen. Denn nicht alle Leistungen rund um die Übernachtung unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Während für die reine Beherbergung grundsätzlich 7 % Umsatzsteuer gelten, sind viele Zusatzleistungen mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern. Dazu zählen beispielsweise Frühstück, WLAN, Sauna oder Parkplätze.

Besonders wichtig: Werden mehrere Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten, müssen diese steuerlich korrekt aufgeteilt werden. Eine fehlerhafte Zuordnung kann bei einer späteren Betriebsprüfung zu unangenehmen Folgen führen.

Unser Tipp: Überprüfe deine Preisgestaltung und die umsatzsteuerliche Behandlung deiner Leistungen regelmäßig. So vermeidest du Fehler und schaffst Rechtssicherheit.

Hast du Fragen zur Besteuerung deiner Beherbergungsleistungen? Wir beraten dich gerne.





E-Rechnungen sind längst kein Zukunftsthema mehr. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um deine Prozesse entsprechend vorzube...
31/07/2026

E-Rechnungen sind längst kein Zukunftsthema mehr. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um deine Prozesse entsprechend vorzubereiten.

Seit dem 1. Januar 2025 traten neue Vorgaben für den Empfang von E-Rechnungen in Kraft. In den kommenden Jahren werden weitere Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf die Ausstellung elektronischer Rechnungen folgen.

Wichtig zu beachten: Eine einfache PDF-Datei kann nicht als E-Rechnung gelten. Nur strukturierte elektronische Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

Darauf solltest du jetzt besonders achten:

• Sicherstellung des Empfangs von E-Rechnungen.
• Möglichkeit zur digitalen Prüfung und Verarbeitung von Rechnungen.
• Anpassung der Buchhaltungsprozesse rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vorgaben.
• Frühzeitige Vorbereitung deiner Mitarbeitenden auf die neuen Abläufe.

Wer die Übergangszeit aktiv nutzt, legt den Grundstein für effiziente Prozesse und vermeidet unnötigen Druck kurz vor den gesetzlichen Fristen.

Möchtest du mehr erfahren, wie du dein Unternehmen optimal auf die E-Rechnung vorbereiten kannst? Wir unterstützen dich gerne dabei.

Viele kleine Verbesserungen machen im Arbeitsalltag oft den größten Unterschied.Mit dem aktuellen Sommer-Update von Just...
27/07/2026

Viele kleine Verbesserungen machen im Arbeitsalltag oft den größten Unterschied.

Mit dem aktuellen Sommer-Update von Just Farming wurden zahlreiche Funktionen weiterentwickelt. Ziel ist es, Arbeitsabläufe einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten.

Gerade für landwirtschaftliche Betriebe lohnt sich ein Blick auf die neuen Möglichkeiten.

Als Digitalisierungspartner begleiten wir unsere Mandanten nicht nur bei steuerlichen Fragen, sondern auch bei der optimalen Nutzung digitaler Lösungen.

Welche Neuerung gefällt dir am besten?

Weitere Informationen findest du direkt bei Just Farming.





08/07/2026

Wichtige Änderung für pauschalierende Land- und Forstwirte!

Ab dem 01.07.2026 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen beim Verkauf von Maschinen, Geräten und in bestimmten Fällen auch von stehender Ernte.

Was bedeutet das konkret?

• Der Verkauf gebrauchter Maschinen unterliegt künftig grundsätzlich der Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer.

• Auch beim Verkauf stehender Ernte gibt es Änderungen, die je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen können.

• Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe, nicht das Rechnungsdatum. (Landberatung⁠)

Diese Änderungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wer in den nächsten Monaten den Verkauf einer Maschine oder Ernte plant, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden.

Mehr Zeit für das, was Ihr Unternehmen wirklich voranbringt.Jeder kennt es: - Belege sortieren- Unterlagen scannen- Doku...
29/06/2026

Mehr Zeit für das, was Ihr Unternehmen wirklich voranbringt.

Jeder kennt es:
- Belege sortieren
- Unterlagen scannen
- Dokumente ablegen

Alles wichtige Aufgaben, die jedoch Zeit kosten und selten zum eigentlichen Kerngeschäft gehören.

Mit LHV Services übernehmen wir genau diese Arbeiten für Sie. Ob Digitalisierungsservice, Scanservice oder Unterstützung direkt bei Ihnen vor Ort: Wir schaffen Freiräume, sorgen für strukturierte Prozesse und schaffen die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit.

So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Unternehmen.

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Aurich
26607

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Dienstag 07:30 - 17:00
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