27/07/2026
Ein Bonus klingt immer gut, bis man sieht, wie wenig davon nach Steuern und Abgaben tatsächlich beim Mitarbeiter ankommt.
Bei der Erholungsbeihilfe läuft das anders, denn sie ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Erholung und kommt beim Beschäftigten netto an. Möglich macht das ihre steuerliche Behandlung: Statt der regulären Lohnsteuer fallen pauschal 25 Prozent an, die das Unternehmen übernimmt, Sozialabgaben entfallen vollständig.
Wie viel dabei zusammenkommt, hängt von der familiären Situation ab. Dem Arbeitnehmer selbst stehen 156 Euro zu, für den Partner kommen weitere 104 Euro hinzu und für jedes Kind noch einmal 52 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern landet damit bei bis zu 364 Euro pro Jahr und sind beide Elternteile im selben Unternehmen beschäftigt, kann sich dieser Betrag sogar verdoppeln.
Ganz ohne Vorgaben geht es allerdings nicht. Die Zahlung muss zeitlich im Zusammenhang mit einer Erholungsmaßnahme stehen, wobei ein Zeitraum von drei Monaten vor oder nach dem Urlaub in der Regel anerkannt wird. Ob die Reise dabei nach Bali führt oder die freie Zeit auf dem eigenen Balkon verbracht wird, spielt keine Rolle. Nur der bloße Abbau von Überstunden zählt nicht dazu.
Noch attraktiver wird es, wenn ein Arzt die Auszeit verordnet. Dient sie der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, beispielsweise im Rahmen einer Kur, können bis zu 600 Euro vollständig steuerfrei gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Kinder des Mitarbeiters.
Der organisatorische Aufwand hält sich dabei in Grenzen. Bei der erstmaligen Einrichtung in der Lohnabrechnung lohnt sich dennoch eine kurze Abstimmung mit dem Steuerberater, damit von Anfang an alles korrekt umgesetzt ist.
Bei Fragen zur Erholungsbeihilfe oder zu weiteren steuerbegünstigten Zusatzleistungen helfen wir euch gerne bei der Umsetzung für eure Mitarbeiter.
06/07/2026
Die beste Software bringt wenig, wenn die Atmosphäre nicht zu euch passt.
Digitale Tools und die neueste Software, die den Alltag ein bisschen leichter machen, gibt es heute in fast jeder Kanzlei.
Der Unterschied zwischen einem Ort, an dem man jeden Tag gerne zur Arbeit kommt und einem, der ein mulmiges Gefühl auslöst, ergibt sich aus tiefgründigeren Themen.
Nämlich den Fragen, auf die ihr bei uns selbst eine Antwort wählen dürft und euch so Stück für Stück die optimale Arbeitsumgebung baut.
Davon kommt bei uns einiges zusammen:
📍Ihr sucht euch den Standort, die Teamgröße und die Kultur aus, in der ihr euch wohlfühlt. Dabei habt ihr die Wahl von der Altbauvilla mit mittelständischem Team über den supermodernen Neubau mit kleinerem, voll digitalem Team bis hin zur Mischung aus Tradition und Moderne in unserem etwas größeren Team in Augsburg.
🔄Ob ihr euch lieber tief in einen festen Mandatsmix einarbeitet oder durch interne Rotation immer wieder Neues seht, liegt ganz bei euch.
🎯Genauso, ob euch eine klare Spezialisierung reizt oder ein breites Aufgabenfeld, bei dem kein Tag dem anderen gleicht.
💻 Und wann und wo ihr am produktivsten seid, entscheidet ihr mit: flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, Tage im Homeoffice einzuplanen.
Statt euch in ein fertiges Raster zu pressen, bauen wir den Rahmen lieber um euch herum.
Wer Lust hat, herauszufinden, wie sich das im Alltag anfühlt, kann gerne auf uns zukommen und erfährt so mehr über Möglichkeiten in unserer Kanzlei.
02/07/2026
Transparenz statt Bewerbungsfloskeln.
Bei einer Bewerbung sieht man fast immer nur das, was eine Stellenanzeige oder die Website zeigt. Ein paar gut ausgewählte Bilder, ein sauber formuliertes Leitbild und viele schöne Worte. Wie sich der Arbeitsalltag im Team aber tatsächlich anfühlt, bleibt dabei meistens zwischen den Zeilen verborgen.
Und das ist eigentlich schade, denn am Ende entscheidet ja genau dieses Gefühl darüber, ob man sich an einem Ort wohlfühlt. Deshalb halten wir es lieber andersherum und zeigen schon vorher möglichst offen, was euch bei uns wirklich erwartet. Dazu gehört, wie wir miteinander umgehen, wie wir Talente fördern und welchen Raum ihr bekommt, um eure eigenen Ziele zu verfolgen.
Aus dieser Offenheit entsteht etwas, das im Bewerbungsprozess oft fehlt: echte Klarheit. Und die braucht es, um eine Entscheidung zu treffen, hinter der man auch langfristig steht.
In diesem Sinne nehmt euch ruhig einen Moment, stöbert durch den Beitrag und findet heraus, ob wir zu euren Ambitionen passen.
Wer danach tiefer einsteigen will, findet auf unserer Karriereseite alle weiteren Infos und kann sich dort mit wenigen Klicks direkt bewerben.
26/06/2026
AI Revolution Day
Beim Thema KI geht es schnell um die Technik selbst und darum, was sie alles kann. Beim AI Revolution Day in Augsburg ging es um die eigentlich spannendere Frage: Wo bringt KI im Kanzleialltag echten Nutzen, ohne den Beratungsfokus und die Individualität zu verdrängen, auf die es bei der Steuerberatung ankommt.
In Augsburg waren wir außerdem nicht nur als Gäste geladen. Florian Reitmayer war als Sprecher im Kesselhaus Augsburg mit dabei und gab Einblicke in die Möglichkeiten von „KI in der Steuerberatung“.
Was die Zuhörer vermittelt bekommen haben? Dass Technologie nur dann weiterhilft, wenn sie Prozesse versteht, Qualität sichert und Menschen entlastet, die täglich mit komplexen steuerlichen Themen arbeiten.
Das deckt sich mit unserer Vision von Beratung. Digitale Tools helfen uns, schneller an die richtigen Informationen zu kommen, Abläufe besser zu steuern und mehr Raum für das zu schaffen, was Mandanten wirklich brauchen: klare Einschätzungen, vorausschauende Begleitung und persönliche Verantwortung, die eben nur ein Mensch bieten kann.
Danke an die Veranstalter des AI Revolution Days für die Bühne und den Austausch rund um die Zukunft unseres Berufes.
03/06/2026
Wenn andere frei haben, arbeitet der Steuervorteil mit.
Während die meisten Feierabend machen, läuft in vielen Betrieben der Laden weiter. Pflege, Gastronomie, Logistik, Industrie, Bäckereien. Für die Stunden außerhalb der Komfortzone gibt es Zuschläge, die sich für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber rechnen können. Allerdings nicht automatisch.
§ 3b EStG verpflichtet keinen Arbeitgeber dazu, überhaupt einen Zuschlag zu zahlen. Die Vorschrift regelt nur, wie ein bereits vereinbarter Zuschlag steuerlich behandelt wird. Ob ein Anspruch besteht, ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Arbeits- oder Tarifvertrag, gegebenenfalls auch aus einer Betriebsvereinbarung. Erst wenn der Arbeitgeber tatsächlich zahlt, kommen die folgenden Höchstgrenzen ins Spiel.
Der Gesetzgeber stellt drei Bereiche steuerfrei, jeweils bis zu einer prozentualen Obergrenze des Grundlohns:
🌙 Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): bis zu 25 Prozent. Wer vor Mitternacht anfängt, kann zwischen 0 und 4 Uhr sogar bis zu 40 Prozent steuerfrei bekommen.
📅 Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr): bis zu 50 Prozent.
🎄 Feiertage: bis zu 125 Prozent. An Heiligabend ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai sind es sogar 150 Prozent.
Alle Zuschläge werden auf Basis des Grundlohns berechnet, der für die Steuerfreiheit auf 50 Euro pro Stunde gedeckelt ist. In der Sozialversicherung liegt die Grenze niedriger, nämlich bei 25 Euro pro Stunde. Was darüber hinausgeht, wird wieder beitragspflichtig.
Damit die Steuerfreiheit greift, muss der Zuschlag für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und vom Grundlohn klar getrennt sein. Pauschale Abgeltungen ohne saubere Einzelabrechnung halten einer Prüfung selten stand.
Wer Schichten plant oder Lohnabrechnungen aufsetzt, hat hier echten Spielraum. Den nutzt aber nur, wer die Stunden korrekt erfasst und die Zuschläge passend zuordnet.
Bei Unsicherheiten lohnt sich hier der Blick in die Lohnabrechnung, bevor das Finanzamt es tut.
26/05/2026
Newsletter = Spam? Nicht mit uns!
Im Steuerrecht ändert sich ständig etwas, und meistens erfährt man davon erst, wenn die Frist schon im Nacken sitzt. Damit das gar nicht erst passiert, gibt es unseren Newsletter. Er bringt aktuelle Entwicklungen aus dem Steuerrecht direkt ins Postfach, gemeinsam mit Tipps, die im Unternehmensalltag tatsächlich Wirkung zeigen.
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21/05/2026
Wer denkt, KI ersetzt den Steuerberater, hat unseren Job nicht verstanden.
Im Steueralltag können Routineaufgaben manchmal erstaunlich viel Zeit einnehmen. Belege sortieren und Zahlen abgleichen gehört zum Tagesgeschäft, auch wenn es niemand sonderlich schätzt. Künstliche Intelligenz kann diese Schritte mittlerweile immer zuverlässiger übernehmen und das sogar ohne zu murren. Die Aufgaben, die danach übrigbleiben, können gar nicht von einer linear denkenden KI übernommen werden.
Es sind jene Probleme, für deren Lösung Entscheidungen getroffen werden müssen, die kein Algorithmus kennt. Beispielsweise eine Unternehmensnachfolge, die über die Zukunft einer lang aufgebauten Firma entscheidet, oder eine Investition, bei der Daten nur die halbe Wahrheit erzählen.
Schon im Jahr 2012 geht es im Bond-Film „Skyfall“ um die zunehmende Digitalisierung und die zunehmende Überflüssigkeit menschlichen Handelns. James Bond wird trotzdem wieder in den Einsatz geschickt: „Hin und wieder müsse auch ein Abzug betätigt werden. Oder eben nicht.“
Diese Differenz ist es, die unsere Arbeit ausmacht. KI denkt in Mustern, die sie gelernt hat. Menschen denken um die Ecke und spüren, wann ein Mandant mehr braucht als die rechnerisch beste Lösung.
Denn steuerliche Entscheidungen sind selten ein klares Ja oder Nein. Sie hängen an Lebensgeschichten, die in keinem Datensatz zu finden sind.
Im Hintergrund darf die Technik also gerne die repititiven Aufgaben übernehmen. Im Vordergrund bleibt das, wofür Mandanten zu uns kommen: ein Gegenüber, das zuhört und die Hand reicht, wenn es darauf ankommt.