03/09/2026
Im September einfach weiterarbeiten wie bisher? Lieber kurz diese drei Punkte prüfen. 📋☑️
Am 10. September steht die nächste vierteljährliche Steuervorauszahlung an. Hat sich der Gewinn Ihres Unternehmens 2026 deutlich verändert, kann es sinnvoll sein, die festgesetzten Vorauszahlungen überprüfen zu lassen.
Ab dem 27. September gelten außerdem strengere Vorgaben für allgemeine Umweltaussagen in der Werbung. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollten nicht ohne belastbare Grundlage verwendet werden.
Und auch die E‑Rechnung rückt weiter in den Fokus: Die allgemeine Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Empfang, Verarbeitung und Archivierung im Unternehmen praktisch zu testen.
Welche dieser drei Aufgaben stehen bei dir noch auf der Liste? Speichere den Beitrag als Erinnerung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.