RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater

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RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater VERTRAUEN wird bei uns groß geschrieben. Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen einen direkten und kompetenten Ansprechpartner, der stets über Ihre Situation im Bilde ist und diese rechtssicher einzuschätzen weiß. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 80 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an acht Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Wir verstehen uns als Dienstleister und Wegbegleiter in allen Lebenslagen rund um die Themen Steuern und Recht. Ihre RNHS & PARTNER

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Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern stehen wir Ihren vertrauensvoll in der Steuer- und Rechtsberatung zur Seite. Aufgrund der stetigen Fortbildungen unserer Berufsträger und Mitarbeiter unterstützen wir Sie auch bei äußerst komplexen oder ungewöhnlichen Sachverhalten. Das deutsche Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Steuergesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Dadurch erhalten Sie bei uns die bestmögliche Beratung. Eine fernöstliche Weisheit besagt: „Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.“ Bei der Steuer- und Rechtsberatung ist das etwas anders. Hier kommt es auf Wissen und Erfahrung an. Es gibt ständig Änderungen in der Gesetzgebung, aus diesem Grund haben wir unser Wissen und unsere Erfahrung gebündelt. Dadurch können wir unsere Mandanten bestmöglich beraten und auch bei komplexen Fragestellungen eine umfangreiche und detailierte Auskunft geben. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 50 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an sechs Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Steuer- und Rechtsberatung: Leicht verständlich und auf Augenhöhe
Das deutsche Steuer- und Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Gesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Alles rund um Steuern und Recht bequem aus einer Hand
Unser Leistungsangebot umfasst die Finanzbuchhaltung und die Steuererklärung, den Jahresabschluss, die Beratung für Existenzgründer und die Unternehmensberatung ebenso wie die Vertragsgestaltung und rechtliche Betreuung. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden. Ihre gesamten Steuer- und Rechtsangelegenheiten können Sie vertrauensvoll in unsere erfahrenen Hände legen. Durch den Schulterschluss unserer Kanzleien haben Sie zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite der Sie durch den Rechtsdschungel begleitet. Beratung auf Augenhöhe
Zu unseren Mandanten pflegen wir ein vertrauensvolles, persönliches Verhältnis. Das mag einer der Gründe sein, warum die meisten Mandanten unseren Kanzleien treu bleiben. Ihre Treue inspiriert und motiviert das gesamte Team. Unsere Mandanten kommen aus dem kompletten Bundesgebieten. Steuer- und Rechtsberatung 2.0 im Schulterschluss mit der Digitalisierung ermöglicht es uns, unsere Mandanten ortsunabhängig zu betreuen. Termin vereinbaren
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Großes Beben bei der Erbschaftsteuer? Karlsruhe verhandelt! ⚖️🏛️ Am 12. und 13. Oktober 2026 stehen vor dem Bundesverfas...
09/10/2026

Großes Beben bei der Erbschaftsteuer? Karlsruhe verhandelt! ⚖️🏛️
 
Am 12. und 13. Oktober 2026 stehen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtungsweisende Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer an. Wer Immobilien, ein Unternehmen oder Ersparnisse weitergeben möchte, sollte die Entwicklungen genau beobachten.
 
Worum geht es in den zwei Verfahren?
• 12. Oktober (1 BvF 1/23 – Bayern): Bayern zweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an und kritisiert die starren Freibeträge (seit 2009 unverändert bei z. B. 400.000 € für Kindersowie die Bewertung von Grundbesitz bei stark gestiegenen Immobilienpreisen.
• 13. Oktober (1 BvR 804/22 – Verfassungsbeschwerde): Ein Erbe von Privatvermögen klagt gegen die Begünstigung von Betriebsvermögen. Geprüft wird, ob die Verschonungsregeln (bis zu 85 % oder 100 % Steuerbefreiung für Firmen) gegenüber Privatvermögen verfassungsrechtlich haltbar sind.
 
⚠️ Wichtig: Bis zu einer abweichenden Entscheidung oder Neuregelung gilt das aktuelle Erbschaftsteuerrecht unverändert weiter.
 
Was sollten Erben, Schenkende und Unternehmer jetzt tun?
❌ Keine Panik: Übertragungen nicht allein wegen des Verfahrens überstürzen oder verschieben.
📝 Flexible Verträge: Schenkungsverträge mit Widerrufsvorbehalt oder Steuerklausel ausstatten.
🗓️ 10-Jahres-Frist nutzen: Freibeträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung.
📄 Bescheide & Gutachten: Laufende Bescheide prüfen lassen und bei hohen Amtstaxen den Verkehrswert durch ein Gutachten nachweisen.
 
Sichern Sie Ihr Vermögen und Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher ab!
 
🔗 Den ausführlichen Ratgeber mit allen Details und Handlungsoptionen finden Sie über den Link in unserer Bio!

🚨 Steuer-Update Oktober 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!🚨 Der neue Monat bringt wichtige Klarstellungen der Finanzverw...
06/10/2026

🚨 Steuer-Update Oktober 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!🚨
 
Der neue Monat bringt wichtige Klarstellungen der Finanzverwaltung und erfreuliche BFH-Urteile mit sich. Hier sind die wichtigsten Highlights im Überblick:
 
1️⃣ Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim erweitert Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass darunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann, sofern es als wirtschaftliche Einheit zum Grundstück gehört.
2️⃣ Schulgeld & Beiträge an Fördervereine absetzen Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern 30 % des Schulgelds (maximal 5.000 EUR pro Kind) als Sonderausgaben geltend machen. Nach einer BFH-Entscheidung können nun auch Elternbeiträge an Fördervereine von Privatschulen steuerlich begünstigt bzw. abziehbar sein.
3️⃣ Stromkosten für den E-Dienstwagen (Neuregelung ab 2026) Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Zweifelsfragen zur ab 2026 geltenden lohnsteuerlichen Neuregelung beantwortet. Es geht um die Behandlung von Stromkosten, die Arbeitnehmer für ihren betrieblichen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen selbst tragen.
4️⃣ Ergänzungen zur steuerfreien Aktivrente Das Bundesfinanzministerium hat seinen Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente erweitert. Die Ergänzungen betreffen Arbeitgeber-Wechselszenarien im laufenden Monat sowie Beschäftigungen im Midijob-Bereich.
 
📖 Sie möchten alle Einzelheiten nachlesen? Alle Details und weitere Themen finden Sie in unserer vollständigen Informationsausgabe für Oktober 2026. Link in der Bio!

Vertrauen, das bleibt. Transparent und verlässlich. 🏛️🤝 Hier leben wir eine Beratung auf Augenhöhe. Für uns ist Steuerbe...
25/09/2026

Vertrauen, das bleibt. Transparent und verlässlich. 🏛️🤝
 
Hier leben wir eine Beratung auf Augenhöhe. Für uns ist Steuerberatung weit mehr als nur das Verwalten von Zahlen. Jeder Fall ist ein individueller Vertrauensbeweis, dem wir mit Engagement und Integrität begegnen.
 
An der Spitze von RNHS Unterhaching bündeln zwei Partner ihre Stärken für Ihren Erfolg:
⚓ Roman Schweiß: Als Kanzleileitung bietet er einfache Lösungen für komplexe Aufgaben. Mit seiner Erfahrung aus einer Big4-Gesellschaft und Expertise in M&A-Projekten schafft er übersichtliche Strukturen für Ihre Finanzen.
💡 Verena Lallinger: Seit 2026 Partnerin am Standort, steht sie für Klarheit und Verantwortung. Ihre Schwerpunkte liegen in der steueroptimierten Nachfolgeplanung sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Lösungen, die langfristig Mehrwert schaffen.
 
Ob Privatperson oder mittelständisches Unternehmen: Wir begleiten Sie persönlich, kompetent und vorausschauend. Dass wir dabei den richtigen Weg gehen, zeigen uns die langjährigen Partnerschaften und die Loyalität unserer Mandanten.
 
Wir freuen uns darauf, Sie in Unterhaching persönlich kennenzulernen! 💼✨
📍 Mehr zu unserem Team in Unterhaching über den Link in der Bio.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten und bringt schrittweise um...
21/09/2026

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten und bringt schrittweise umfassende Neuregelungen für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Versicherte mit sich.
 
Die wichtigsten Kernpunkte für die Praxis:
 
📈 JAEG-Zusatzanhebung ab 2027: Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2027 außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr (300 Euro/Monat) zusätzlich zur regulären Dynamisierung[4]. Wichtig: Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und PKV-versichert waren, greift eine gesetzliche Bestandsschutzregelung (§ 6 Abs. 8 SGB V).
💼 Gewerbliche Minijobs: Die Krankenversicherungs-Pauschale für Arbeitgeber steigt ab dem 1.1.2027 von bisher 13 % auf 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (insgesamt ca. 17,5 %). Für Privathaushalte bleibt der Satz unverändert bei 5 %.
🏥 Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028: Zum 1. Januar 2028 wird das Teilkrankengeld (§ 44c SGB V) eingeführt. Arbeitgeber müssen auf Anträge zur stufenweisen Wiederaufnahme binnen 7 Kalendertagen reagieren.
👨‍👩‍👧 Familienversicherung: Ab dem 1.1.2028 (für Rentner ab 1.7.2028) wird ein Beitragszuschlag von 2,5 % eingeführt. Beitragsfrei bleiben u. a. Partner mit Kindern unter 12 Jahren, Pflegeaufgaben oder einem GdB ab 60.
 
Empfehlungen für die HR-Praxis: Identifizieren Sie jetzt betroffene Mitarbeiter im JAEG-Grenzbereich, kalkulieren Sie die höheren Minijob-Abgaben ein und bereiten Sie Ihre Entgeltabrechnung vor.
 
🔗 Den vollständigen Leitfaden mit der 6-Schritte-Checkliste finden Sie über den Link in unserer Bio!

⭐ Vielen Dank für dieses tolle Feedback! ⭐ Wir freuen uns sehr über die 5-Sterne-Bewertung der KRAUSE e.K. Wärme-Messdie...
18/09/2026

⭐ Vielen Dank für dieses tolle Feedback! ⭐
 
Wir freuen uns sehr über die 5-Sterne-Bewertung der KRAUSE e.K. Wärme-Messdienst!
Dass wir Sie seit einem Jahr begleiten dürfen und Sie von unserem Service sowie unserer Beratung begeistert sind, erfüllt uns mit großem Stolz.
 
Ein herzliches Dankeschön an das Team von KRAUSE e.K. Wärme-Messdienst für das Vertrauen und die wunderbare Zusammenarbeit! 🙌

Immobilien-Nachfolge im Familienkreis: Der BFH macht den Weg frei! 🏠✨ Die Übergabe von Immobilien an die eigene Familie ...
14/09/2026

Immobilien-Nachfolge im Familienkreis: Der BFH macht den Weg frei! 🏠✨
 
Die Übergabe von Immobilien an die eigene Familie ist ein zentraler Baustein der Nachfolgeplanung. Wenn Kinder jedoch keine Bankfinanzierung erhalten, bietet die zinslose Kaufpreisstundung mit Ratenzahlung eine optimale Lösung.
Das Beste daran: Das Finanzamt darf Ihnen hierfür keine fiktiven Zinserträge mehr als Kapitalerträge anrechnen!
 
Der historische Kurswechsel des BFH (Urteile vom 24. März 2026 – VIII R 30/24 & VIII R 1/23):
❌ Keine einkommensteuerliche Zinsfalle: Zivilrechtlich vereinbarte Zinslosigkeit im Privatvermögen ist steuerlich voll anzuerkennen[4]. Die Raten fließen zu 100 % als steuerfreie Tilgungsleistungen.
🎁 Keine Schenkungsteuer auf den Stundungsvorteil: Anders als beim Familiendarlehen wird beim Stundungsmodell kein Kapital überlassen, sondern nur das Fälligkeitsdatum verschoben.
 
Die 3 wichtigsten Spielregeln für die Praxis:
1. Privatvermögen: Die Urteile gelten ausschließlich für private Veräußerungen, nicht für das Betriebsvermögen.
2. Kein Sofortzahlungs-Rabatt: Der Raten-Kaufpreis muss exakt dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Ist der Kaufpreis bei Sofortzahlung günstiger, unterstellt das Amt verdeckte Zinsen.
3. Wirtschaftliche Gründe dokumentieren: Um Vorwürfe des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) zu vermeiden, sollten außersteuerliche Gründe (z. B. fehlende Bankbonität des Kindes) im Notarvertrag festgehalten werden.
 
⚠️ Achtung: Liegt der Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG), muss die Gewinnermittlung im Einzelfall gesondert geprüft werden.
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Altersvorsorge ab dem Schulalter? 🧸📈 Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den offiziellen Regierungsentwurf zur Ei...
07/09/2026

Altersvorsorge ab dem Schulalter? 🧸📈
 
Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den offiziellen Regierungsentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Ziel ist es, jedem Kind in Deutschland unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern eine chancengleiche Basis für den Ruhestand zu ermöglichen.
 
Das sind die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Reform:
• 💰 Staatlicher Zuschuss: Der Bund zahlt für jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro (120 Euro im Jahr) direkt in ein individuelles Depot.
• 🚀 Der Starttermin: Los gehen soll es offiziell am 1. Januar 2027 gemeinsam mit den Jahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 wird die Förderung für das Jahr 2026 sogar rückwirkend ausgezahlt.
• 🔒 Strenger Schutz: Das Geld fließt in zertifizierte Standarddepots mit einem harten Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr. Für Minderjährige gilt ein striktes Provisionsverbot.
• 🏦 Auffanglösung: Sollten Eltern kein Depot einrichten, geht das Geld nicht verloren. Es wird automatisch kollektiv bei der Deutschen Bundesbank angelegt und kann bis zum 35. Geburtstag abgerufen werden.
 
Wichtig zu wissen: Das staatlich geförderte Kapital ist fest für die Altersvorsorge vorgesehen und bis zum 65. Lebensjahr gesperrt. Wer den Spar-Effekt maximieren möchte, kann privat bis zu 6.840 € im Jahr zuzahlen – die Erträge im Depot bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.
 
Nutzen Sie die Kraft des Zinseszinses frühzeitig für Ihre Kinder! 💡
🔗 Den vollständigen Ratgeber mit detaillierten Modellrechnungen und Jahrgangsregeln finden Sie über den Link in unserer Bio!

Erfahrung trifft Zukunft: Das starke Team hinter RNHS Regensburg. 🏛️🤝 Wir setzen auf Kontinuität und frische Impulse. In...
05/09/2026

Erfahrung trifft Zukunft: Das starke Team hinter RNHS Regensburg. 🏛️🤝
 
Wir setzen auf Kontinuität und frische Impulse. In Regensburg begleiten wir Sie nicht nur mit geballter Fachkompetenz, sondern auch mit einem Team, das heute schon die Weichen für morgen stellt.
 
An der Spitze bündeln drei Persönlichkeiten ihre Stärken für Ihren Erfolg:
⚓ Daniel Ritz: Als Kanzleileitung und erfahrener Steuerberater bringt er Expertise in die Beratung ein. Sein Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betreuung und dem Aufbau langjähriger Partnerschaften auf Augenhöhe.
💡 Petra Saar: Mit ihrer fachlichen Präzision verstärkt sie das Team als Steuerberaterin. Sie steht für die Verlässlichkeit und Genauigkeit, die unsere Mandanten hier seit vielen Jahren schätzen.
🚀 Manuel Ahitan: Er verkörpert die nächste Generation bei RNHS Regensburg. Als junger Steuerberater und Nachfolger bringt er moderne Ansätze und neue Energie in die Kanzlei. Er ist der lebende Beweis dafür, dass wir bei RNHS echte Entwicklungschancen bis hin zur Partnerschaft fördern.
 
Durch dieses Zusammenspiel aus fundiertem Wissen und zukunftsorientierter Nachfolge garantieren wir Ihnen eine Betreuung, die nicht nur heute Bestand hat, sondern Sie auch langfristig sicher durch alle steuerlichen und rechtlichen Fragen führt.
 
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich in Regensburg zu begrüßen! 💼✨
 
📍 Mehr zu unserem Standort in Regensburg über den Link in der Bio!

Volksfestzeit? Können wir. Steuerfragen dazu? Natürlich auch. 🍻😉 Unser Team aus Abensberg hat sich gemeinsam ins Getümme...
03/09/2026

Volksfestzeit? Können wir. Steuerfragen dazu? Natürlich auch. 🍻😉
 
Unser Team aus Abensberg hat sich gemeinsam ins Getümmel gestürzt. Und irgendwo zwischen Dirndl, Lederhose und Festzelt kommt bei uns natürlich trotzdem irgendwann das Thema Steuern auf den Tisch.
 
Denn gerade bei Volksfest- und Verzehrmarken ist beim Vorsteuerabzug nicht immer alles so eindeutig, wie es zunächst scheint.
Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Unternehmen in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst.
 
👉 Was beim Kauf und bei der Einlösung von Volksfestmarken zu beachten ist, erfahrt ihr über den Link in der Bio! 
Und jetzt: Prost auf eine schöne Volksfestzeit! Und einen schönen Gillamoos! 🍻

🚨 Steuer-Update September 2026: Das müssen Sie jetzt wissen! 🚨Der neue Monat bringt wieder wichtige steuerliche und gese...
31/08/2026

🚨 Steuer-Update September 2026: Das müssen Sie jetzt wissen! 🚨

Der neue Monat bringt wieder wichtige steuerliche und gesetzliche Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserem aktuellen Mandantenbrief für Sie zusammengefasst:

1️⃣ Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt einige Neuerungen:
Ab 2027: Einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich.

2️⃣ Die gesetzliche „Frühstartrente“ Die Bundesregierung plant, den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge aktiv zu unterstützen. Ein Referentenentwurf sowie ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht!

3️⃣ Keine Steuerfalle mehr bei zinslosem Ratenverkauf im Privatvermögen Sensationelle Kehrtwende des Bundesfinanzhofs (BFH): Wer ein privates Wirtschaftsgut (z.B. eine Immobilie) gegen eine unverzinsliche Kaufpreisstundung verkauft, erzielt bei reiner Anrechnung auf den Kaufpreis keine Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr. Die bisherige Aufteilung in Tilgungs- und Zinsanteil ist vom Tisch!

4️⃣ E-Dienstwagen zu Hause laden: Neue Regeln! Unternehmer aufgepasst: Wer Kosten für das Laden des betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagens zu Hause als Betriebsausgaben absetzen möchte, muss ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Die bisherige pauschale Abrechnung über die Ladestrompauschale gilt laut BMF-Schreiben nicht mehr!

📖 Mehr Details gesucht? Die kompletten Hintergründe, alle Urteile und weitere nützliche Tipps finden Sie über den Link in der Bio!

Adresse

Aventinusplatz 1
Abensberg
93326

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

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