09/10/2026
Großes Beben bei der Erbschaftsteuer? Karlsruhe verhandelt! ⚖️🏛️
Am 12. und 13. Oktober 2026 stehen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtungsweisende Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer an. Wer Immobilien, ein Unternehmen oder Ersparnisse weitergeben möchte, sollte die Entwicklungen genau beobachten.
Worum geht es in den zwei Verfahren?
• 12. Oktober (1 BvF 1/23 – Bayern): Bayern zweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an und kritisiert die starren Freibeträge (seit 2009 unverändert bei z. B. 400.000 € für Kindersowie die Bewertung von Grundbesitz bei stark gestiegenen Immobilienpreisen.
• 13. Oktober (1 BvR 804/22 – Verfassungsbeschwerde): Ein Erbe von Privatvermögen klagt gegen die Begünstigung von Betriebsvermögen. Geprüft wird, ob die Verschonungsregeln (bis zu 85 % oder 100 % Steuerbefreiung für Firmen) gegenüber Privatvermögen verfassungsrechtlich haltbar sind.
⚠️ Wichtig: Bis zu einer abweichenden Entscheidung oder Neuregelung gilt das aktuelle Erbschaftsteuerrecht unverändert weiter.
Was sollten Erben, Schenkende und Unternehmer jetzt tun?
❌ Keine Panik: Übertragungen nicht allein wegen des Verfahrens überstürzen oder verschieben.
📝 Flexible Verträge: Schenkungsverträge mit Widerrufsvorbehalt oder Steuerklausel ausstatten.
🗓️ 10-Jahres-Frist nutzen: Freibeträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung.
📄 Bescheide & Gutachten: Laufende Bescheide prüfen lassen und bei hohen Amtstaxen den Verkehrswert durch ein Gutachten nachweisen.
Sichern Sie Ihr Vermögen und Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher ab!
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