12/10/2026
Neue MWST-Regeln für Plattformen und In-App-Käufe: Wer ist künftig steuerpflichtig? 📱🛒🇨🇭
Der digitale Handel wächst rasant, und die Steuergesetzgebung zieht nach. Mit der neuen Plattformbesteuerung ändert sich bei der Mehrwertsteuer für elektronische Marktplätze und App-Stores ab dem 1. Januar 2025 grundlegendes.
Bisher lag die MWST-Pflicht meist bei den einzelnen Verkäufern oder App-Entwicklern. Das ändert sich nun signifikant. Die digitalen Plattformen werden vom Gesetzgeber deutlich stärker in die Pflicht genommen.
Die wichtigsten Neuerungen für Plattformbetreiber, Entwickler und Online-Händler:
• Plattform als Leistungserbringer: Elektronische Plattformen gelten für die MWST künftig oft als Verkäufer (sog. "Deemed Supplier") und müssen den Verkauf an den Endkunden selbst versteuern.
• In-App-Käufe: Neue Zurechnungsregeln erhöhen den administrativen Aufwand für die Betreiber der App-Stores erheblich.
• Haftung und Risiko: Für viele Entwickler und Händler bedeutet dies zwar eine formelle Verlagerung der Steuerpflicht, fordert aber gleichzeitig neue Standards bei der Deklaration, Preisgestaltung und Rechnungsstellung.
• Dringender Handlungsbedarf: Verträge, AGBs und die angebundenen ERP- und Abrechnungssysteme müssen zwingend auf die neuen MWST-Zuordnungen kalibriert werden.
Wer digitale Dienstleistungen, Apps oder Waren über Plattformen vertreibt, muss seine rechtlichen und buchhalterischen Prozesse jetzt überprüfen, um empfindliche Compliance-Risiken und Steuernachforderungen zu vermeiden.
https://cmt.ch/plattformbesteuerung-mwst-in-app-kaeufe/