Steuerberater Mario Kalkofen

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Allgemeine steuerliche Beratung
Steuererklärungen
Entsendung von Mitarbeitern
Private Tax: Capital Income, Real Estate Income, Global Employee Services

Photos from Steuerberater Mario Kalkofen's post 19/05/2023

Übergabe des neuen Transporters an die Kinder - u. Jugendhilfe Diez 🥳

Photos from Steuerberater Mario Kalkofen's post 25/01/2023

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🌴🌴🛳️

Photos from Steuerberater Mario Kalkofen's post 23/12/2022
13/10/2022

3 Monate mehr Zeit ⏰ Die Finanzminister haben heute entschieden, dass die Abgabefrist der Grundsteuer-Erklärung vom 31.10.2022 auf Ende Januar 2023 verschoben wird 🤩

Drittes Entlastungspaket | Steuern | Haufe 17/09/2022

Drittes Entlastungspaket
Unten im Link ein Überblick.

- Interessant ist die Möglichkeit der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen steuer-/sv freien Inflationsausgleich von bis zu 3000 Euro zu zahlen.
Grundsätzlich gute Idee, allerdings
müssen die Arbeitgeber das selbst finanzieren.
Nicht jedes Unternehmen wird sich das leisten können.🤔

Drittes Entlastungspaket | Steuern | Haufe Die Ampel-Koalition sich am Wochenende auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland geeinigt.

04/08/2022

Fit halten für die Mandanten bei dem Steuer- Wahnsinn😎

23/04/2022

Letztes Jahr um diese Zeit. Immer noch aktuell🙂

Diese Woche konnte ich einen Vortrag beim Arbeitgeberverband vem.die Arbeitgeber e. V. halten. Natürlich online😉Spannendes Thema 🌴🖥🙏💪 work Arbeiten Steuerrecht

22/07/2021

Katastrophenerlasse FinMin NRW und FinMin Rheinland-Pfalz

Die von Regentief Bernd hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern unsägliches Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben schnell reagiert und am 16.07. steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben.

Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse FinMin NRW und FinMin Rheinland-Pfalz betreffen u. a.

die Gewährung von Stundungsmaßnahmen,
die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
den Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen bei Verlust des Hausstandes
den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie
Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer.

Für Unternehmer besonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Betroffene sollten die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und so weit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.

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