30/09/2026
Du denkst, du bist "Freiberufler"? Vielleicht giltst du doch als Gewerbetreibender... ⚠️
Kurzer Überblick:
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, müssen kein Gewerbe anmelden, keine doppelte Buchführung führen – eine einfache EÜR reicht. Auch der IHK-Beitrag fällt weg.
Das ist aber keine freie Entscheidung – sondern hängt davon ab, was man tatsächlich tut.
z.B. Arzt, Therapeut, Anwalt, Journalist → freiberuflich.
Händler, viele Dienstleister → gewerblich.
Das Problem entsteht, wenn beide Tätigkeiten zusammenkommt:
Ein Therapeut hat seine Praxis – freiberuflich, soweit klar.
Aber daneben verkauft er noch Workshops, einen Ratgeber, Online-Kurse.
Nicht alles davon ist automatisch freiberuflich.
Wer das nicht weiß und trotzdem alles unter „Freiberufler" laufen lässt, riskiert die sogenannte "Abfärb-Theorie":
📌 Im schlimmsten Fall werden alle Leistungen als gewerblich eingestuft – auch die Therapie
📌 Gewerbesteuer muss nachgezahlt werden
📌 Alte Steuererklärungen müssen korrigiert werden
Bist du Therapeut und bietest neben deiner Praxis noch andere Leistungen an? War dir das bewusst? Schreib uns gerne. 👇