Kretzinger Dirauf Steuern und Recht GmbH

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Kretzinger Dirauf Steuern und Recht GmbH Ihre Kanzlei in Landsberg am L**h für Steuer- und Rechtsberatung. Dabei umfasst unser Leistungsspektrum weit mehr als die Steuerberatung und -deklaration.

Als Steuerberater:in und Rechtsanwältin / Rechtsanwalt ist man vieles, doch vor allen Dingen eines: ein/e verlässliche/r Partner:in, nicht nur in Krisensituationen. Seit über 30 Jahren erfüllen wir mit der Kretzinger Dirauf Steuern und Recht GmbH diese Rolle und stellen uns damit jeden Tag dem eigenen Anspruch: für unsere Mandant:innen jederzeit verfügbar zu sein und sie auf allen Wegen möglichst erfolgreich zu begleiten. Wir entwickeln steuerlich optimale Gestaltungsvarianten und -modelle für unsere rund 600 gewerblichen wie auch privaten Mandant:innen in Landsberg am L**h und Umgebung. Die Bereitstellung von Mitarbeiter:innen, um temporäre Engpässe zu lösen, ist nur ein Beispiel, das die partnerschaftliche Verbundenheit zu unseren Kund:innen unterstreicht. Seit Januar 2024 haben wir zudem unser Leistungsportfolio um die juristische Beratung durch unsere Rechtsanwältin Christine Dirauf erweitert, sodass wir unsere Mandantinnen und Mandanten nun auch in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite stehen können. Auch für unsere Mitarbeiter:innen geben wir alles: Wir legen großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterstützen mit individuellen Fort- und Weiterbildungen den beruflichen Werdegang und feiern gemeinsam Erfolge im Rahmen von regelmäßigen Teamevents. Als eingespieltes Team können wir uns stets aufeinander verlassen und gehen mit Leidenschaft und Engagement unserem Beruf nach. Diese Leidenschaft geben wir auch an junge Menschen weiter, indem wir seit über 25 Jahren die Steuerexpert:innen von morgen ausbilden. Du möchtest uns kennenlernen oder Teil unseres Teams werden? Dann kontaktiere uns gerne per E-Mail oder telefonisch! Wir freuen uns auf dich!

Sommer, Grill und ein schönes Wiedersehen. ☀️Bei unserem gestrigen Kanzleigrillen haben wir den Arbeitstag in gemütliche...
07/08/2026

Sommer, Grill und ein schönes Wiedersehen. ☀️

Bei unserem gestrigen Kanzleigrillen haben wir den Arbeitstag in gemütlicher Runde ausklingen lassen – mit guten Gesprächen, leckerem Essen und vielen gemeinsamen Lachern.
Solche Abende zeigen, dass unsere Kanzlei nicht nur von fachlicher Kompetenz lebt, sondern vor allem von den Menschen, die sie jeden Tag mit Leben füllen. 🤗

Besonders gefreut hat uns der Besuch unserer ehemaligen Kollegin Frau Keller, die wir vor kurzem in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet haben. Sie war über sehr lange Zeit ein sehr geschätzter Teil unseres Teams und hat unsere Kanzlei mit ihrer Erfahrung, ihrem Engagement und ihrer herzlichen Art bereichert. Umso schöner war es, sie gestern wieder bei uns begrüßen zu dürfen. 💐

Und während Frau Keller ihren Ruhestand hoffentlich in vollen Zügen genießt, freuen wir uns darauf, neue Kolleginnen und Kollegen in unserem Team willkommen zu heißen. 🤗
Nicht als Ersatz, denn jeder Mensch bringt seine ganz eigenen Stärken mit, sondern als neue Gesichter, die unsere Kanzlei mit ihren Ideen und ihrer Persönlichkeit bereichern. 👍

Vielleicht sitzen Sie ja schon beim nächsten Kanzleigrillen mit uns am Tisch... 😊

**h

Eine ehemalige Lebensgefährtin eines Verstorbenen wollte sich als Alleinerbin anerkennen lassen. Grundlage war jedoch le...
06/08/2026

Eine ehemalige Lebensgefährtin eines Verstorbenen wollte sich als Alleinerbin anerkennen lassen. Grundlage war jedoch lediglich die Kopie eines angeblichen Testaments, das der Mann laut ihrer Darstellung spontan während eines gemeinsamen Abendessens verfasst haben soll. Genau diese Geschichte sowie der Inhalt des Dokuments weckten Zweifel bei den Gerichten.

Der Senat des Pfälzischen OLGs entschied mit Beschluss am 7. August 2025 (Az. 8 W 66/24), dass eine Testamentskopie nicht als wirksame letztwillige Verfügung anerkannt werden kann, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Errichtung des Originals bestehen.

Die Frau hatte beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Dieser dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden. Grundsätzlich ist hierfür das Originaltestament erforderlich. Eine Kopie kann ausnahmsweise genügen, wenn feststeht, dass das Original ohne Zutun des Erblassers verloren ging oder vernichtet wurde.

Nach Auffassung der Gerichte fehlte es daran. Bereits das AG zweifelte, dass jemals ein wirksames Original existierte und lehnte den Antrag ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.

Das OLG verwies u.a. auf widersprüchliche Zeugenaussagen. Zwei Zeugen hatten erklärt, der Verstorbene habe sie spontan zum Essen eingeladen und dort überraschend ein Testament verfasst. Uneinigkeit bestand darüber, wann dies geschehen sein soll. Das mehrseitige Dokument enthielt genaue Regelungen, Versicherungsdaten und Kontonummern. Dass all dies in kurzer Zeit ohne Unterlagen niedergeschrieben wurde, erschien kaum glaubhaft.

Hinzu kam, dass niemand beobachtet hatte, wie der Verstorbene dieses unterschrieb – eine zwingende Voraussetzung für ein wirksames privatschriftliches Testament.

**h

Letzten Donnerstag hieß es für unser Team: Alltag aus, Betriebsausflug an! ☀️Gemeinsam ging es mit dem Bus von Landsberg...
24/07/2026

Letzten Donnerstag hieß es für unser Team: Alltag aus, Betriebsausflug an! ☀️

Gemeinsam ging es mit dem Bus von Landsberg nach Regensburg. 🚌
Dort starteten wir mit einer spannenden Stadtführung und konnten die historische Altstadt aus einer ganz besonderen Perspektive entdecken. 🤗

Nach einem gemütlichen Mittagessen im Biergarten stand eine entspannte Schifffahrt auf der Donau auf dem Programm – die perfekte Gelegenheit, die schöne Kulisse vom Wasser aus zu genießen. 🚢

Den Tag ließen wir anschließend bei guten Gesprächen und bester Stimmung in einem Biergarten ausklingen, bevor es gemeinsam wieder zurück nach Landsberg ging. 🍴🍻

Solche gemeinsamen Erlebnisse stärken nicht nur den Teamgeist, sondern schaffen auch schöne Erinnerungen abseits des Kanzleialltags. 💪😊

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen gelungenen Tag möglich gemacht haben! 😍

**h

🌱 Wir sind beim STADTRADELN dabei! 🌱🚴‍♂️Kilometer sammeln, etwas für die Umwelt tun und dabei noch gemeinsam Spaß haben ...
18/06/2026

🌱 Wir sind beim STADTRADELN dabei! 🌱🚴‍♂️

Kilometer sammeln, etwas für die Umwelt tun und dabei noch gemeinsam Spaß haben – das klingt nach einer guten Sache. Deshalb tritt unser Kanzlei-Team auch in diesem Jahr motiviert beim STADTRADELN in die Pedale. 💪🏻

Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei einer Feierabendrunde: Jeder Kilometer zählt. Und ganz nebenbei zeigt die Aktion, wie einfach nachhaltige Mobilität im Alltag sein kann. 🚲

Für uns ist das STADTRADELN aber nicht nur ein Wettbewerb, sondern auch eine schöne Gelegenheit, als Team gemeinsam aktiv zu sein, sich gegenseitig anzuspornen und vielleicht den einen oder anderen Kilometer mehr zu fahren als geplant. 😉

Wir freuen uns auf die kommenden Wochen, viele Radkilometer und hoffentlich bestes Fahrradwetter! ☀️🚲

Auf geht's – wir radeln los! 👏🏻

 

 🚴‍♀️🚴‍♂️🌍

 STEUERBERATUNG
LANDSBERG AM L**H
KLIMASCHUTZ
TEAMGEIST
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GEMEINSAM AKTIV

✨ Unser Eingangsbereich erstrahlt in neuem Glanz ✨Die Umbauarbeiten in unseren Kanzleiräumen sind nun weitestgehend abge...
29/05/2026

✨ Unser Eingangsbereich erstrahlt in neuem Glanz ✨

Die Umbauarbeiten in unseren Kanzleiräumen sind nun weitestgehend abgeschlossen – insbesondere unser Eingangsbereich wurde umfassend modernisiert. Der neue Boden sorgt bereits jetzt für eine deutlich freundlichere und modernere Atmosphäre. 😊

Ein kleines Detail fehlt allerdings noch: Unsere neue Empfangstheke befindet sich aktuell noch in Arbeit. 💪 Sobald auch diese fertiggestellt ist, zeigen wir Ihnen natürlich den kompletten neuen Eingangsbereich in einem Gesamtfoto. 📸

Wir freuen uns darauf, Sie in unseren neugestalteten Räumen begrüßen zu dürfen! 😊

**h

Arbeiten, wo Leistung geschätzt wird – und Gesundheit genauso. ⚖️✨Als moderne Anwalts- und Steuerkanzlei legen wir große...
22/05/2026

Arbeiten, wo Leistung geschätzt wird – und Gesundheit genauso. ⚖️✨

Als moderne Anwalts- und Steuerkanzlei legen wir großen Wert auf das Wohlbefinden unseres Teams. Deshalb profitieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von attraktiven Benefits – darunter auch der EGYM Wellpass. 💪

Ob Fitnessstudio, Yoga, Schwimmen, Klettern oder Wellness: Mit nur einer Mitgliedschaft stehen zahlreiche Sport- und Freizeitangebote zur Verfügung.

So schaffen wir den perfekten Ausgleich zum Arbeitsalltag und fördern Gesundheit, Motivation und gemeinsame Erlebnisse. 👏

Unsere Benefits auf einen Blick:

✔️ EGYM Wellpass
✔️ Gesundheitsförderung & Freizeitangebote
✔️ Modernes Arbeitsumfeld
✔️ Wertschätzende Teamkultur
✔️ Work-Life-Balance im Fokus

Denn wir sind überzeugt: Ein starkes Team braucht nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Energie, Ausgleich und Spaß im Alltag. 🚀 Und wie ihr auf den Slides sehen könnt, haben wir genau das..! 😉

**h

Gemeinsam ausbrechen, gemeinsam genießen: Unser Teamevent! 🌞Was passiert, wenn man zwei Azubis und vier Ausbilderinnen i...
08/05/2026

Gemeinsam ausbrechen, gemeinsam genießen: Unser Teamevent! 🌞

Was passiert, wenn man zwei Azubis und vier Ausbilderinnen in einen Raum sperrt? 🔑
Nein, diesmal keine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Steuererklärung… Nein, wir waren im !
Eins vorab: Es sind alle wieder heil herausgekommen! Gemeinsam haben wir es geschafft und haben die Rätsel geknackt. 💪

Nach dem Rätselspaß ging es zum entspannten Teil über: Einem gemeinsamen Essen im . 🌮🍗🥗
Es war ein toller Ausflug mit viel Team-Spaß, der auf jeden Fall wiederholt werden muss! 🤗

**h Kanzleileben GemeinsamStark Steuerexperten Auszubildende Ausbildung Steuerrecht

Heute Teil 4 unserer Frühjahrs-Reihe 😊Ob Workout im Grünen oder Klettern im Park – Bewegung an der frischen Luft boomt. ...
07/05/2026

Heute Teil 4 unserer Frühjahrs-Reihe 😊

Ob Workout im Grünen oder Klettern im Park – Bewegung an der frischen Luft boomt. Doch was ist dabei rechtlich erlaubt, und wo gelten Einschränkungen für Sport- und Freizeitaktivitäten im öffentlichen Raum? 🤾

Solange die Aktivität nicht für den jeweiligen Ort durch Ortsrecht oder ähnliches untersagt ist, liegen die Grenzen der eigenen Freiheit an der Freiheit der anderen. Wer beim Yoga, Fußball oder Frisbee also keinen stört oder gefährdet, kann das nach Belieben ausleben. ⚽

Frau Dirauf rät auch hier, im Zweifel auf die Beschilderung der Anlage zu achten. Denn mitunter sind bestimmte Tätigkeiten nur in dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt - insbesondere in Ballungsräumen, in denen zur Erholung nur begrenzte Flächen zur Verfügung stehen. Zu beachten sind zudem naturschutzrechtliche Ruhezeiten, Brut-/Setzzeiten, räumliche Verbote aufgrund Gefahren oder schützenswerter Örtlichkeiten. 🌳

Sowohl das Sportklettern als auch das Klettern von Kindern auf Bäume unterliegt der allgemeinen Handlungsfreiheit und ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann es örtliche Vorschriften geben, die das untersagen – z. B. an Naturdenkmälern oder gefährlichen Stellen, etwa wenn Abbruchgefahr droht. 🗿
Beim Klettern auf Bäume sollten diese nicht beschädigt werden. Steht ein Baum unter Schutz, kann eine Geldbuße drohen. 💶

Heute Reihe 3 unserer Frühjahrs-Reihe 😊Ob im Park, auf dem Balkon oder am See 🎼 – Musik gehört für viele zum Frühling ei...
30/04/2026

Heute Reihe 3 unserer Frühjahrs-Reihe 😊

Ob im Park, auf dem Balkon oder am See 🎼 – Musik gehört für viele zum Frühling einfach dazu. 🌞
Doch wann wird es rechtlich problematisch, und welche Regeln gelten für Lautstärke im öffentlichen und privaten Raum❓

Oft hat der Gesetzgeber einzelner Bundesländer ausdrückliche Regelungen zur Rücksichtnahme in öffentlichen Anlagen geschaffen. Doch selbst wenn keine Regelungen gelten, handelt der, der laut Musik hört, ggfs. ordnungswidrig, weil er andere belästigt oder deren Gesundheit schädigt. 📢
„Wann Lärm belästigend wirkt, muss anhand der Umstände des Einzelfalls entschieden werden“, so Rechtsanwältin Christine Dirauf. Während Ruhezeiten, etwa zur Mittags-/Nachtzeit, ist eher von einer Belästigung auszugehen als zu anderen Zeiten. Ihr Rat: „Prüfen Sie selbst kritisch, ob die Lautstärke für andere Personengruppen noch sozial adäquat sein dürfte.“ ☝

Heute Teil 2 unserer Frühjahrs-Reihe 😊Sobald die Temperaturen steigen, werden Seen und Flüsse wieder zu beliebten Treffp...
23/04/2026

Heute Teil 2 unserer Frühjahrs-Reihe 😊

Sobald die Temperaturen steigen, werden Seen und Flüsse wieder zu beliebten Treffpunkten – doch auch hier gilt: Nicht alles, was selbstverständlich wirkt, ist rechtlich uneingeschränkt erlaubt. 🌞

Baden in oberirdischen Gewässern fällt unter den zulässigen Gemeingebrauch. 🤽
Es kann trotzdem verboten sein, z. B. wenn es nicht von einer öffentlichen Fläche, sondern nur durch rechtswidriges Betreten eines fremden Grundstücks erreichbar ist. 🏡
Auch Gewässer mit wirtschaftlicher Bestimmung (bspw. Teiche oder Kiesgruben) dürfen nicht dazu genutzt werden. Gleiches kann für künstlich angelegte Kanäle gelten, sowie für Flüsse/Kanäle, die als Wasserstraße genutzt werden. Meist verboten ist das Baden im Bereich von 100 m ober-/unterhalb von Brücken, im Bereich von Schleusen, Fähr-, Betriebsanlegern und Wehren. 🚤

Überall, wo das Baden erlaubt ist, gilt: Es erfolgt auf eigene Gefahr! 😎

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