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🟦 Was die Branche bewegt.🔎 Aktuell im Fokus im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro:Aktivrente 2026...
25/10/2026

🟦 Was die Branche bewegt.

🔎 Aktuell im Fokus im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro:

Aktivrente 2026: Neue Vorgaben für Lohnabrechnung und Dokumentation
Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Einzelheiten für die praktische Umsetzung klärt.
Für Arbeitgeber und Steuerberater ergeben sich daraus konkrete Anforderungen an die Lohnabrechnung. Die Steuerbefreiung gilt erst ab dem Folgemonat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Bei Beschäftigungen mit Steuerklasse VI ist zudem eine Bestätigung erforderlich, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung muss zum Lohnkonto genommen werden.

Besonders wichtig für die Lohnabrechnung 2026: Die steuerfreien Aktivrentenbeträge müssen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einer frei belegbaren Zeile mit der exakten Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ ausgewiesen werden. Nur so ist eine maschinelle Verarbeitung möglich.
Die Steuerbefreiung ändert außerdem nichts an der bestehenden Sozialversicherungspflicht.

💡 Was bedeutet das für die Verfahrensdokumentation?
Unternehmen sollten nachvollziehbar festhalten, wie die Anspruchsvoraussetzungen geprüft, Freibeträge im Abrechnungssystem berücksichtigt und erforderliche Nachweise abgelegt werden. Auch die neue Kennzeichnung in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und die zugehörigen Datenflüsse zwischen Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung gehören dazu.
Wer die Aktivrente bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt, sollte deshalb prüfen, ob die verwendeten Lohnarten, internen Arbeitsanweisungen und dokumentierten Abläufe den aktuellen Vorgaben entsprechen.

↪️ Zum Beitrag:
Link in Bio oder
https://verfahrensdokumentation.pro/news/aktivrente-neue-regeln-fur-lohnabrechnung-und-dokumentation-ab-2026

Quelle: Haufe Steuer

⚓️ Moin Hamburg! Die   ruft – und wir sind wieder dabei!Am 17. November geht die TAXarena in Hamburg in die fünfte Runde...
19/10/2026

⚓️ Moin Hamburg! Die ruft – und wir sind wieder dabei!

Am 17. November geht die TAXarena in Hamburg in die fünfte Runde – und stellt mit über 120 Ausstellerständen einen neuen Rekord im Norden auf!

Beste Voraussetzungen, um neue Entwicklungen für den Kanzleialltag kennenzulernen, digitale Prozesse weiterzudenken und sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Steuerberatung auszutauschen.

📍 Ihr findet uns an Stand 90.

Mit dabei sind Bernhard Kürschner, Henri Kürschner, Dominik Bauer, Gerhard Ehinger und Lukas Zänglein .

Im Mittelpunkt steht die weiterentwickelte Kanzlei-Edition unserer Software verfahrensdokumentation.pro.

Mit KI-gestützter Unterstützung, intelligentem Datenimport und automatisierter Reportgenerierung macht sie die Verfahrensdokumentation für Steuerkanzleien und ihre Mandanten deutlich einfacher und wirtschaftlicher. Gleichzeitig schafft sie die Grundlage für eine gezielte Prozessberatung.

Wir freuen uns auf eure Fragen, ehrliche Einblicke in den Kanzleialltag und den persönlichen Austausch darüber, wie Verfahrensdokumentation in der Praxis wirklich funktionieren kann.

Hamburg, wir sehen uns! 🤝



🟦 Was die Branche bewegt. Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro veröffentlichen wir regelmäßig Be...
16/10/2026

🟦 Was die Branche bewegt.

Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen aus Steuerrecht, GoBD und Digitalisierung – mit einer Einordnung der wichtigsten Änderungen für die Praxis.

🔎 Aktuell im Fokus:
BFH bestätigt strenge Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag

Beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) gilt eine Gewinngrenze von 200.000 Euro. Der Bundesfinanzhof hat jetzt bestätigt, dass dafür nicht allein der Steuerbilanzgewinn maßgeblich ist. Auch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen müssen berücksichtigt werden.

Im entschiedenen Fall lag der Steuerbilanzgewinn bei 199.309,90 Euro und damit zunächst unter der Grenze. Nach den außerbilanziellen Hinzurechnungen ergab sich jedoch ein maßgeblicher Gewinn von 209.795,90 Euro. Die Folge: Der Investitionsabzugsbetrag wurde nicht gewährt.

Für Unternehmen und Steuerberater bedeutet das, dass die Gewinngrenze erst nach Berücksichtigung der steuerlichen Korrekturen zuverlässig beurteilt werden kann. Besonders bei Gewinnen knapp unter 200.000 Euro sollten die Berechnung und die zugrunde liegenden Daten sorgfältig geprüft werden.

Auch die Verfahrensdokumentation ist hier relevant: Woher stammen die Zahlen für die Gewinnermittlung? Wie werden außerbilanzielle Korrekturen erfasst und geprüft? Wer kontrolliert, ob die Voraussetzungen für den IAB tatsächlich erfüllt sind?

Die Berechnungsschritte, Datenquellen und Freigaben sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. So lässt sich auch bei einer späteren Betriebsprüfung erkennen, auf welcher Grundlage der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wurde.

↪️ Zum Beitrag:
https://verfahrensdokumentation.pro/news/bfh-bestatigt-strenge-gewinngrenze-beim-investitionsabzugsbetrag

Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Juni 2026 (III R 38/23).

✔️ Schon für eines unserer Oktober-Anwender-Webinare angemeldet?Am 20. und 21. Oktober gibt es wieder zwei Termine rund ...
12/10/2026

✔️ Schon für eines unserer Oktober-Anwender-Webinare angemeldet?

Am 20. und 21. Oktober gibt es wieder zwei Termine rund um den praktischen Einsatz unserer Software verfahrensdokumentation.pro im Kanzleialltag.

💻 Die Termine im Überblick:

Neu optimierter Workflow
📅 20. Oktober 2026 | 14:00–16:30 Uhr

Im Fokus stehen der neue Workflow zur Erstellung und Pflege von Verfahrensdokumentationen, die gezielte Einbindung von Mandanten, neue Software-Templates und die Organisation wiederkehrender Aufgaben.

Vertieftes Profiwissen
📅 21. Oktober 2026 | 14:00–16:30 Uhr
Hier geht es um die erweiterten Funktionen der Plattform: flexible Dokumentationstiefe, KI-gestützte Datennutzung sowie automatisierte GoBD- und Optimierungsberichte. Auch Prozessberatung und Qualitätssicherung auf Basis der Verfahrensdokumentation sind Teil des Webinars.

↪️ Informationen und Anmeldung:
https://verfahrensdokumentation.pro/academy

Sie möchten einzelne Themen lieber individuell vertiefen? Dominik Bauer, Gerhard Ehinger, Bernhard Kürschner und Lukas Zänglein stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Vielleicht sehen wir uns im Oktober online – wir würden uns freuen 😊


Hallo StB EXPO - In zwei Tagen geht’s für uns wieder nach Nürnberg.🚀Am 24. September ist unser Team mit Bernhard Kürschn...
21/09/2026

Hallo StB EXPO - In zwei Tagen geht’s für uns wieder nach Nürnberg.🚀

Am 24. September ist unser Team mit Bernhard Kürschner, Gerhard Ehinger und .schnnr in der Frankenhalle.

📅 24.09.2026
📍 Stand 7

Mit dabei ist die neue Version von verfahrensdokumentation.pro – unsere Software für Steuerkanzleien, die Verfahrensdokumentation und Prozessberatung in einer Anwendung verbindet.

Wenn ihr sehen möchtet, was sich in der neuen Version getan hat, zeigen wir euch die Software direkt vor Ort. Und wenn ihr ein konkretes Thema aus eurer Kanzlei mitbringt: umso besser.

Kommt gerne an Stand 7 vorbei. Für eure Themen nehmen wir uns Zeit 😃


❌ Was die Branche bewegt.Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation[.]pro veröffentlichen wir regelmäßig B...
18/09/2026

❌ Was die Branche bewegt.

Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation[.]pro veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen aus Steuerrecht, GoBD und Digitalisierung – mit einer Einordnung der wichtigsten Änderungen für die Praxis.

🔎 Aktuell im Fokus:
Neue BMF-Regeln zu Rückstellungen für Freistellungen prüfen

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und vergleichbare Zusatzleistungen neu gefasst.

Das Schreiben vom 4. September 2026 ersetzt Verwaltungsanweisungen aus den Jahren 1984 und 1999 und gilt für alle noch offenen Steuerfälle.
Betroffen sind unter anderem nicht genommene Urlaubstage, Guthaben auf Arbeitszeitkonten, bezahlte Freistellungen, Jubiläumszusagen und Altersteilzeitmodelle.

Entscheidend für die Passivierung ist insbesondere, wann die Verpflichtung zu erfüllen ist und ob am Bilanzstichtag bereits ein Erfüllungsrückstand beziehungsweise eine wirtschaftlich verursachte Verpflichtung besteht.

Für Unternehmen und Steuerberater heißt das: Bestehende Rückstellungen, Bewertungsannahmen und die dazugehörigen Nachweise sollten daraufhin geprüft werden, ob sie mit der neuen Verwaltungsauffassung übereinstimmen.

💡Für die Verfahrensdokumentation ist dabei die Herleitung wichtig: Woher stammen beispielsweise Daten zu Urlaubsständen, Wertguthaben oder Freistellungsansprüchen? Wie werden Anspruchsvoraussetzungen geprüft? Nach welchen Vorgaben wird eine Rückstellung berechnet und anschließend in die Finanzbuchhaltung übernommen?
Auch frühere Bilanzansätze sollten nachvollziehbar bleiben. Bei einer späteren Betriebsprüfung muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage eine Rückstellung gebildet oder nicht gebildet wurde.

↪️Hier geht`s zum Beitrag:
https://verfahrensdokumentation.pro/news

Quelle: Haufe Steuern


  Rhein-Main. We are ready 🙌Kommt gerne vorbei ❌ Stand 55
15/09/2026

Rhein-Main.
We are ready 🙌
Kommt gerne vorbei
❌ Stand 55

❌ Was die Branche bewegt.Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro veröffentlichen wir regelmäßig Bei...
10/09/2026

❌ Was die Branche bewegt.

Im News-Bereich unserer Webseite verfahrensdokumentation.pro veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen aus Steuerrecht, GoBD und Digitalisierung – mit einer Einordnung der wichtigsten Änderungen für die Praxis.

🔎 Aktuell im Fokus:
Anlage EÜR 2026:
Was Selbstständige jetzt vorbereiten sollten

Das Bundesfinanzministerium hat die Anlage EÜR 2026 veröffentlicht. Damit steht die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung für den Veranlagungszeitraum 2026 fest.

Für Steuerkanzleien und ihre Mandanten ist damit ein guter Zeitpunkt, die Datengrundlage hinter der EÜR zu prüfen. Denn die Angaben entstehen nicht erst mit der Steuererklärung. Sie basieren auf den laufenden Buchhaltungsdaten und den Prozessen, mit denen Belege und Geschäftsvorfälle erfasst, verarbeitet und schließlich den entsprechenden EÜR-Positionen zugeordnet werden.

Besonders bei mehreren Vorsystemen sollte nachvollziehbar sein, woher die Daten stammen und wie sie weiterverarbeitet werden. Das betrifft beispielsweise Buchhaltungssoftware, Kassenlösungen, Warenwirtschaft und digitale Belegarchive.

✅ Für die Verfahrensdokumentation heißt das:
Stimmen die beschriebenen Abläufe noch mit der Praxis überein? Änderungen an Software, Schnittstellen oder Zuständigkeiten sollten ebenso berücksichtigt werden wie die Erfassung von Belegen, die Überleitung der Buchungsdaten und die Kontroll- und Freigabeschritte vor der Abgabe.

Ein Abgleich zwischen Buchhaltung, Belegarchiv und den späteren Angaben in der Anlage EÜR kann frühzeitig zeigen, wo Prozesse oder Dokumentation aktualisiert werden müssen.

↪️ Zum Beitrag:
https://verfahrensdokumentation.pro/news/anlage-eur-2026-was-selbststandige-jetzt-vorbereiten-sollten

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

❌ Was die Branche bewegt.Im News-Bereich unserer SMARTCON Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG Webseite verfahrensdokumenta...
04/09/2026

❌ Was die Branche bewegt.

Im News-Bereich unserer SMARTCON Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG Webseite verfahrensdokumentation.pro veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen aus Steuerrecht, GoBD und Digitalisierung – mit einer Einordnung der wichtigsten Änderungen für die Praxis.

🔎 Aktuell im Fokus:
Dienstwagen trotz Privatnutzungsverbot: BFH hält an Anscheinsbeweis fest

Ein Privatnutzungsverbot im Anstellungsvertrag reicht nicht automatisch aus, um die private Nutzung eines Firmenwagens auszuschließen. Der BFH hat seine bisherige Linie dazu erneut bestätigt.

Im konkreten Fall hatte eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt ging trotz vereinbartem Privatnutzungsverbot von einer privaten Mitnutzung aus und setzte eine verdeckte Gewinnausschüttung an.

Entscheidend ist nach der BFH-Linie nicht allein die vertragliche Regelung, sondern auch, wie das Verbot im Unternehmensalltag tatsächlich umgesetzt und kontrolliert wird.

Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob Fahrzeugüberlassung und -nutzung nachvollziehbar belegt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Schlüssel- und Fahrzeugverwaltung, organisatorische Maßnahmen gegen Privatfahrten, Fahrtenbücher sowie Unterlagen zu Fahrzeugwechseln und Verfügbarkeit.

Genau diese tatsächlichen Abläufe gehören auch in die Verfahrensdokumentation:
Wie wird ein Dienstwagen zugewiesen? Wo werden Fahrtenbücher oder andere Nutzungsnachweise aufbewahrt? Wie wird ein Privatnutzungsverbot kontrolliert und wer ist dafür verantwortlich? Vertrag, gelebter Prozess und Dokumentation sollten dabei zusammenpassen.

↪️ Mehr zum BFH-Beschluss und den Punkten, die Unternehmen jetzt prüfen sollten:
https://verfahrensdokumentation.pro/news/dienstwagen-trotz-privatnutzungsverbot-bfh-halt-an-anscheinsbeweis-fest

Quelle: BFH

Gerhard Ehinger .schnnr Lukas Zänglein

🔂 Nürnberg hat uns dieses Jahr schon einmal gesehen. Im September kommen wir wieder. Nach der teccle Roadshow 2026 sind ...
02/09/2026

🔂 Nürnberg hat uns dieses Jahr schon einmal gesehen. Im September kommen wir wieder.

Nach der teccle Roadshow 2026 sind wir am 24. September erneut in Nürnberg – diesmal zur StB EXPO in der Frankenhalle.

📅 24.09.2026
📍 Stand 7

Die StB EXPO verbindet Messe und Konferenz und richtet den Blick auf das, was sich in Steuerkanzleien gerade verändert. Software und KI gehören ebenso dazu wie Kanzleiorganisation, Recruiting und neue Arbeitsweisen.

Dazu kommen Vorträge, geführte Touren über die Messe und ausreichend Raum, um sich mit anderen Kanzleien und Anbietern direkt auszutauschen.

Von unserem Team sind Bernhard Kürschner, Gerhard Ehinger und .schnnr mit der neuen Version unserer Software verfahrensdokumentation.pro vor Ort.

🔍Wenn ihr sehen möchtet, was sich verändert hat, Fragen mitbringt oder ein konkretes Thema aus eurer Kanzlei besprechen möchtet, kommt bei uns vorbei.

Also: 24. September, Frankenhalle. Wir sehen uns 👋

Adresse

Bahnhofstraße 6
Schwabach
91126

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