25/10/2026
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Aktivrente 2026: Neue Vorgaben für Lohnabrechnung und Dokumentation
Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.
Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Einzelheiten für die praktische Umsetzung klärt.
Für Arbeitgeber und Steuerberater ergeben sich daraus konkrete Anforderungen an die Lohnabrechnung. Die Steuerbefreiung gilt erst ab dem Folgemonat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Bei Beschäftigungen mit Steuerklasse VI ist zudem eine Bestätigung erforderlich, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung muss zum Lohnkonto genommen werden.
Besonders wichtig für die Lohnabrechnung 2026: Die steuerfreien Aktivrentenbeträge müssen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einer frei belegbaren Zeile mit der exakten Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ ausgewiesen werden. Nur so ist eine maschinelle Verarbeitung möglich.
Die Steuerbefreiung ändert außerdem nichts an der bestehenden Sozialversicherungspflicht.
💡 Was bedeutet das für die Verfahrensdokumentation?
Unternehmen sollten nachvollziehbar festhalten, wie die Anspruchsvoraussetzungen geprüft, Freibeträge im Abrechnungssystem berücksichtigt und erforderliche Nachweise abgelegt werden. Auch die neue Kennzeichnung in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und die zugehörigen Datenflüsse zwischen Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung gehören dazu.
Wer die Aktivrente bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt, sollte deshalb prüfen, ob die verwendeten Lohnarten, internen Arbeitsanweisungen und dokumentierten Abläufe den aktuellen Vorgaben entsprechen.
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Quelle: Haufe Steuer