24/09/2026
Elternhaus geerbt? Dann kann es steuerfrei sein! 😲🥳
Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen echten Heim-Vorteil: Deine Eltern können dir das Familienheim, in dem sie selbst gewohnt haben, komplett erbschaftsteuerfrei vererben. Dafür müssen aber ein paar Voraussetzungen passen 👇
Die 200-m²-Grenze 🤩
Bis 200 m² Wohnfläche ist das Familienheim komplett steuerfrei. Ist es größer, gibt es die Befreiung nur anteilig.
Schnell einziehen 🍾
Nach dem Erbfall musst du unverzüglich selbst einziehen. Als Faustregel gelten 6 Monate. Später geht nur mit nachvollziehbaren Gründen, zum Beispiel wenn sich die Renovierung ohne dein Verschulden verzögert, etwa weil Handwerker fehlen. Ziehst du die Renovierung unnötig in die Länge, kann dich das die Steuerbefreiung kosten.
Einziehen und bleiben 📦🏡
Ziehst du innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall wieder aus, wird dir die Steuerbefreiung nachträglich aberkannt. Eine Ausnahme gibt es nur bei zwingenden Gründen, zum Beispiel wenn du selbst pflegebedürftig wirst.
Und der Garten nebenan? 🤔 🧐
Laut Bundesfinanzhof können auch angrenzende Garten- oder Wegegrundstücke steuerfrei vererbt werden, wenn sie mit dem Familienheim eine „wirtschaftliche Einheit“ bilden. Das entscheidet das zuständige Belegenheitsfinanzamt, nicht das Erbschaftsteuerfinanzamt.
Unser Tipp: Hast du mehrere angrenzende Grundstücke geerbt? Dann lass frühzeitig prüfen, welche davon steuerlich begünstigt sind.
Du hast Fragen zum Thema Erbschaft?
Schreib uns eine Nachricht oder ruf uns an, wir beraten dich gerne! Übrigens: Wir suchen Verstärkung! Wir haben aktuell viele offene Stellen, schau gerne auf unserer Karriereseite vorbei. 👋 Offene Positionen: https://karriere.hbbn.org
(Quelle: BFH, Urt. v. 17.06.2026 – II R 27/23)