Koch & Kollegen Steuerberatung

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Koch & Kollegen Steuerberatung STEUERBERATUNG MIT NETZWERK. Unsere Steuerexperten bieten kompetente und individuelle Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

In Zeiten wachsender Steuerbelastungen und komplizierter Gesetze, auch in Hinblick auf das neue Europäische Recht, erfordern steuerliche Angelegenheiten die Beratung durch unsere kompetenten Fachkräfte. Dabei stellt die zunehmende Komplexität des Steuer- und Rechtssystems Unternehmen und Privatpersonen vor große Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir optimierte Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.

📑 Rechnungswesen - Effiziente und transparente Buchhaltung und Bilanzierung.
💼 Betriebswirtschaftliche Beratung - Kreative Strategien zur Maximierung Ihres Geschäftserfolgs.
👨‍💼 Lohn & Recht - Kompetente Unterstützung in allen Personal- und Rechtsfragen.
🔍 Spezialkompetenzen - Individuelle Lösungen für besondere Herausforderungen.
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⚡   2026Für Unternehmen des 𝐏𝐫𝐨𝐝𝐮𝐳𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐋𝐚𝐧𝐝- 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐨𝐫𝐬𝐭𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 gelten auch 2026 erhöhte Entlast...
13/10/2026

⚡ 2026

Für Unternehmen des 𝐏𝐫𝐨𝐝𝐮𝐳𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐋𝐚𝐧𝐝- 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐨𝐫𝐬𝐭𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 gelten auch 2026 erhöhte Entlastungen bei der Strom- und Energiesteuer.

𝐖𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞 𝐤ö𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐩𝐫𝐨𝐟𝐢𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧?
Im zählen beispielsweise 𝐁ä𝐜𝐤𝐞𝐫, 𝐅𝐥𝐞𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫, 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫, 𝐁𝐚𝐮𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐞𝐭𝐚𝐥𝐥𝐯𝐞𝐫𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞 dazu. Auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können begünstigt sein.

Für Strom beträgt die Entlastung 𝟐,𝟎𝟎 𝐂𝐞𝐧𝐭 𝐣𝐞 𝐊𝐢𝐥𝐨𝐰𝐚𝐭𝐭𝐬𝐭𝐮𝐧𝐝𝐞. Für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas gelten eigene Entlastungssätze.

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Die Erstattung erfolgt allerdings nicht automatisch. 𝐄𝐬 𝐦𝐮𝐬𝐬 𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠 𝐛𝐞𝐢𝐦 𝐳𝐮𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧. Für die Energieverbräuche aus 2025 muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt und wie hoch die mögliche Entlastung ausfällt, hängt unter anderem von der Energieart, der Verbrauchsmenge und der betrieblichen Verwendung ab.

👉 𝐒𝐢𝐞 𝐠𝐞𝐡ö𝐫𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐝𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐠ü𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞𝐧? 𝐃𝐚𝐧𝐧 𝐩𝐫ü𝐟𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐣𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐄𝐧𝐞𝐫𝐠𝐢𝐞𝐯𝐞𝐫𝐛𝐫ä𝐮𝐜𝐡𝐞 𝟐𝟎𝟐𝟓 𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭.

  𝐠𝐞𝐩𝐥𝐚𝐧𝐭? Am 13. Oktober 2026 beschäftigt sich das   mit einem wichtigen Thema: der Verfassungsmäßigkeit der 𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡...
06/10/2026

𝐠𝐞𝐩𝐥𝐚𝐧𝐭?

Am 13. Oktober 2026 beschäftigt sich das mit einem wichtigen Thema: der Verfassungsmäßigkeit der 𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐠ü𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐬𝐯𝐞𝐫𝐦ö𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐒𝐜𝐡𝐞𝐧𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐄𝐫𝐛𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐧.

Aktuell kann unter bestimmten Voraussetzungen 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝 𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐠ü𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐭 übertragen werden. Genau diese unterschiedliche Behandlung von Betriebsvermögen und anderem Vermögen steht nun auf dem Prüfstand.

𝐖𝐚𝐬 𝐤ö𝐧𝐧𝐭𝐞 𝐝𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐧?
Sollten die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig angesehen werden, müsste eine Neuregelung folgen. Wie diese aussehen würde, ist heute noch offen – 𝐦ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡𝐫ä𝐧𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐢𝐬𝐡𝐞𝐫𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐠ü𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐤ö𝐧𝐧𝐭𝐞𝐧 𝐣𝐞𝐝𝐨𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐥𝐚𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧𝐬ü𝐛𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐫𝐡ö𝐡𝐞𝐧.

👉 Sie denken über eine Unternehmensnachfolge nach?

Dann lohnt es sich, 𝐣𝐞𝐭𝐳𝐭 die bestehenden Möglichkeiten zu kennen und die eigene Nachfolge frühzeitig zu planen.

Unternehmensnachfolge ist keine Entscheidung für später.
𝐖𝐞𝐫 𝐟𝐫ü𝐡 𝐩𝐥𝐚𝐧𝐭, 𝐤𝐚𝐧𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐞𝐧𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐩𝐫ü𝐟𝐞𝐧.

↗️ Gerne mit Unternehmerinnen und Unternehmern in Ihrem Netzwerk teilen.
📩 Nachfolge geplant? Schreiben Sie uns.

🎡 𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐌ü𝐡𝐥𝐡𝐚𝐮𝐬𝐞𝐧 𝐊𝐢𝐫𝐦𝐞𝐬 𝐟𝐞𝐢𝐞𝐫𝐭, 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐭𝐚𝐝𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞.Die Straßen sind belebt, Musik liegt in der Luft und überall ...
28/08/2026

🎡 𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐌ü𝐡𝐥𝐡𝐚𝐮𝐬𝐞𝐧 𝐊𝐢𝐫𝐦𝐞𝐬 𝐟𝐞𝐢𝐞𝐫𝐭, 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐭𝐚𝐝𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞.

Die Straßen sind belebt, Musik liegt in der Luft und überall trifft man bekannte Gesichter wieder. Die Mühlhäuser Kirmes ist mehr als ein Fest. 𝐒𝐢𝐞 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐓𝐫𝐚𝐝𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐬𝐞𝐢𝐭 𝐆𝐞𝐧𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐚𝐝𝐭 𝐠𝐞𝐡ö𝐫𝐭.

Wir wünschen allen eine schöne Kirmes, gute Begegnungen und unvergessliche Momente. Und wer weiß, vielleicht trifft man sich ja. 😊🍺🥂

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.Airbnb, Booking & Co.: Was Vermieter wissen solltenSie vermieten Ihre Ferienwohnung über Airb...
24/08/2026

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.
Airbnb, Booking & Co.: Was Vermieter wissen sollten

Sie vermieten Ihre Ferienwohnung über Airbnb, Booking.com oder eine andere Plattform? Dann sollten Sie einige steuerliche Punkte kennen.

📢 𝐃𝐢𝐞 𝐏𝐥𝐚𝐭𝐭𝐟𝐨𝐫𝐦𝐞𝐧 𝐦ü𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐄𝐢𝐧𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐦𝐞𝐥𝐝𝐞𝐧.
Die Plattformen sind 𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭, Vermieterdaten und Einnahmen an das für Steuern (BZSt) zu melden.

🏡 𝐔𝐦𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫.
Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig. Für reine Beherbergungsleistungen gilt in der Regel 7 % Umsatzsteuer.

💡 𝐊𝐥𝐞𝐢𝐧𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐫𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Vermietungsumsätze als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei. Trotzdem können weitere Umsatzsteuerpflichten entstehen.

⚠️ 𝐀𝐢𝐫𝐛𝐧𝐛-𝐆𝐞𝐛ü𝐡𝐫𝐞𝐧.
Für die Servicegebühren von Airbnb kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten. Die Umsatzsteuer darauf muss dann der Vermieter selbst erklären – auch als Kleinunternehmer.

𝐒𝐢𝐞 𝐦ö𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧, 𝐰𝐚𝐬 𝐟ü𝐫 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐦𝐢𝐞𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐢𝐥𝐭? 𝐖𝐢𝐫 𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐠𝐞𝐫𝐧𝐞.

👉 Weitere Informationen finden Sie auch hier.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/mandanten-infos/umsatzsteuer-bei-vermietungen-ueber-die-plattform-airbnb/

👍 𝐅ü𝐫 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫-𝐈𝐧𝐬𝐢𝐠𝐡𝐭𝐬: 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐥𝐢𝐤𝐞𝐧 & 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧. 𝐍𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 - 𝐦𝐞𝐥𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐟ü𝐫 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧𝐞𝐰𝐬 𝐚𝐧.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/newsletter/

🚀 𝐈𝐡𝐫 𝐒𝐭𝐚𝐫𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭Sie haben eine Idee, wollen Ihr eigenes   starten – aber wissen noch nicht genau, wo...
18/08/2026

🚀 𝐈𝐡𝐫 𝐒𝐭𝐚𝐫𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭

Sie haben eine Idee, wollen Ihr eigenes starten – aber wissen noch nicht genau, wo Sie anfangen sollen?

Von der passenden Rechtsform über und Finanzen bis hin zu den ersten organisatorischen Schritten gibt es einiges zu beachten.

𝐆𝐮𝐭, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐣𝐞𝐦𝐚𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐧 Ü𝐛𝐞𝐫𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤 𝐛𝐞𝐡ä𝐥𝐭. 😉

Auch bei der Finanzierung und Vorbereitung gibt es Unterstützung: In Thüringen können Gründerinnen und Gründer beispielsweise vom 𝐄𝐱𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧𝐳𝐠𝐫ü𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐚𝐬𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐡ü𝐫𝐢𝐧𝐠𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐟𝐛𝐚𝐮𝐛𝐚𝐧𝐤 profitieren.

💡 𝐒𝐢𝐞 𝐩𝐥𝐚𝐧𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭?
Wir beraten Sie gerne, sodass aus Ihrer Idee ein guter Start wird.

𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐬 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐡𝐢𝐞𝐫 👉 https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/aktuelles/top-news/

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.💶 𝐖𝐞𝐫 𝐛𝐞𝐳𝐚𝐡𝐥𝐭, 𝐢𝐬𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐢𝐦𝐦𝐞𝐫 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝.Steuerlich kann eine Zahlung auch dann anerkannt ...
05/08/2026

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.
💶 𝐖𝐞𝐫 𝐛𝐞𝐳𝐚𝐡𝐥𝐭, 𝐢𝐬𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐢𝐦𝐦𝐞𝐫 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝.

Steuerlich kann eine Zahlung auch dann anerkannt werden, wenn sie von einer anderen Person geleistet wird. Entscheidend ist, dass eindeutig nachvollziehbar ist, 𝐟ü𝐫 𝐰𝐞𝐧 die Zahlung erfolgt und 𝐰𝐞𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐥𝐚𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐭𝐫ä𝐠𝐭.

Beispiel: Bezahlen Eltern direkt eine Handwerkerrechnung für die vermietete Wohnung ihres Kindes, kann der steuerliche Abzug grundsätzlich beim Kind möglich sein – wenn die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

Ein weiteres Thema sind 𝐳𝐢𝐧𝐬𝐥𝐨𝐬𝐞 𝐑𝐚𝐭𝐞𝐧𝐳𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧, beispielsweise beim Verkauf einer innerhalb der Familie. Hier stellt sich häufig die Frage, ob das Finanzamt einen versteckten Zinsanteil annehmen kann.

Der hat hierzu klargestellt: Ist im Vertrag ausdrücklich geregelt, dass die Raten 𝐳𝐢𝐧𝐬𝐥𝐨𝐬 sind und vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden, entstehen dadurch 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐭𝐨𝐦𝐚𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐙𝐢𝐧𝐬𝐞𝐫𝐭𝐫ä𝐠𝐞.

💡 𝐔𝐧𝐬𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐩𝐩: Ob Zahlungen zwischen Angehörigen oder Ratenvereinbarungen: Eine klare vertragliche Gestaltung und eine saubere Dokumentation sind entscheidend. So lassen sich spätere Rückfragen des Finanzamts oft vermeiden.

Sie planen eine Vermögensübertragung oder haben Fragen zu Zahlungen innerhalb der Familie? 𝐖𝐢𝐫 𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐠𝐞𝐫𝐧𝐞.

👉 𝐖𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐡𝐢𝐞𝐫.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/mandanten-infos/abgekuerzter-zahlungsweg-und-angenommene-zinsvorteile-steuerliche-beurteilung/

👍 𝐅ü𝐫 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫-𝐈𝐧𝐬𝐢𝐠𝐡𝐭𝐬: 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐥𝐢𝐤𝐞𝐧 & 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧. 𝐍𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 - 𝐦𝐞𝐥𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐟ü𝐫 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧𝐞𝐰𝐬 𝐚𝐧.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/newsletter/

𝐅𝐥𝐞𝐢ß 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐢𝐞𝐥𝐬𝐭𝐫𝐞𝐛𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐳𝐚𝐡𝐥𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐬 🎓✨Manche Momente im Leben sind einfach besonders.So wie dieser:Unsere 𝐍𝐚𝐭𝐚𝐥𝐢𝐚 ...
03/07/2026

𝐅𝐥𝐞𝐢ß 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐢𝐞𝐥𝐬𝐭𝐫𝐞𝐛𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐳𝐚𝐡𝐥𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐬 🎓✨

Manche Momente im Leben sind einfach besonders.
So wie dieser:

Unsere 𝐍𝐚𝐭𝐚𝐥𝐢𝐚 hat ihre 𝐀𝐛𝐬𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬𝐩𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐚𝐧𝐝𝐞𝐧 und darf sich ab sofort ganz offiziell nennen! 🎉

Aus wurde Abschluss.
Aus Lernen wurde Können.
Und aus Natalia eine Kollegin, die mit Ruhe, Kompetenz und Persönlichkeit längst bewiesen hat, dass sie genau hier hingehört. 😄

Liebe Natalia, herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Meilenstein.
Wir sind stolz auf Sie und freuen uns sehr, dass Sie weiterhin Teil unseres Teams bleiben.
Jetzt mit abgeschlossener Berufsausbildung, noch mehr Verantwortung und ganz viel verdientem Rückenwind für alles, was kommt. 🚀
👉 𝐒𝐢𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐟𝐚𝐜𝐡𝐚𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭𝐞/𝐫 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐢𝐥𝐚𝐧𝐳𝐛𝐮𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫/𝐢𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐆𝐞𝐟ü𝐡𝐥, 𝐝𝐚 𝐠𝐞𝐡𝐭 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐦𝐞𝐡𝐫?

𝐃𝐚𝐧𝐧 𝐰𝐢𝐫𝐝’𝐬 𝐙𝐞𝐢𝐭 𝐟ü𝐫 𝐟𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐩𝐞𝐤𝐭𝐢𝐯𝐞𝐧.
𝐒𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐛𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐮𝐧𝐬 𝐝𝐢𝐫𝐞𝐤𝐭 – 𝐰𝐢𝐫 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐠𝐞𝐬𝐩𝐚𝐧𝐧𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐒𝐢𝐞! 💬

👉𝐁𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝟔𝟎 𝐒𝐞𝐤𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/ihr-karriere-kontakt/

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.Engagement im   – und trotzdem steuerliche Pflichten.Ehrenamtliches Engagement verdient Anerk...
19/06/2026

⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.
Engagement im – und trotzdem steuerliche Pflichten.

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung, auch wenn steuerliche Pflichten unvermeidbar dazugehören. Viele Vereine werden aktuell vom zur Abgabe ihrer Steuererklärungen aufgefordert. Hintergrund: Die Steuerbegünstigung wird regelmäßig überprüft – in der Regel alle drei Jahre.

👉 Der Vorstand ist gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Steuererklärungen und Unterlagen fristgerecht einzureichen.

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠:
✔️ für nicht steuerlich beratene Vereine: 𝟑𝟏.𝟎𝟕.𝟐𝟎𝟐𝟔
✔️ Übermittlung grundsätzlich 𝐞𝐥𝐞𝐤𝐭𝐫𝐨𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡 über ELSTER
✔️ Bei kleinen Vereinen kann eine 𝐯𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐏𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠 möglich sein

𝐔𝐧𝐬𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐩𝐩: Wer jetzt vorbereitet ist, sichert sich den Gemeinnützigkeitsstatus. 💪 Ihr Herz schlägt für den Verein, unseres auch, und für die passende steuerliche Lösung.
👉 𝐉𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐞𝐧 𝐥𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧.

👍 Für mehr Steuer-Insights: 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐥𝐢𝐤𝐞𝐧 & 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧.

👉 𝐖𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐡𝐢𝐞𝐫.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/mandanten-infos/finanzaemter-informieren-ueber-abgabepflicht/

17/06/2026

Großer Jubiläums-Rückblick - Teil 1 - 🖤💛

Zahllose Sponsoren, Unterstützer und Freunde haben dem Post SV 📯🏓 aus Stadt Mühlhausen/Thüringen zum 75. Geburtstag gratuliert und mit uns gefeiert. Ein großes Dankeschön geht an Alida Trapp und Robert Mock von unserem Partner Koch & Kollegen Steuerberatung für das großzügige Geschenk!

Adresse

Thomas-Müntzer-Str. 7
Mühlhausen
99974

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 15:00

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