13/10/2026
⚡ 2026
Für Unternehmen des 𝐏𝐫𝐨𝐝𝐮𝐳𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐋𝐚𝐧𝐝- 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐨𝐫𝐬𝐭𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 gelten auch 2026 erhöhte Entlastungen bei der Strom- und Energiesteuer.
𝐖𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞 𝐤ö𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐩𝐫𝐨𝐟𝐢𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧?
Im zählen beispielsweise 𝐁ä𝐜𝐤𝐞𝐫, 𝐅𝐥𝐞𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫, 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫, 𝐁𝐚𝐮𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐞𝐭𝐚𝐥𝐥𝐯𝐞𝐫𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞 dazu. Auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können begünstigt sein.
Für Strom beträgt die Entlastung 𝟐,𝟎𝟎 𝐂𝐞𝐧𝐭 𝐣𝐞 𝐊𝐢𝐥𝐨𝐰𝐚𝐭𝐭𝐬𝐭𝐮𝐧𝐝𝐞. Für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas gelten eigene Entlastungssätze.
𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Die Erstattung erfolgt allerdings nicht automatisch. 𝐄𝐬 𝐦𝐮𝐬𝐬 𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠 𝐛𝐞𝐢𝐦 𝐳𝐮𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧. Für die Energieverbräuche aus 2025 muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt und wie hoch die mögliche Entlastung ausfällt, hängt unter anderem von der Energieart, der Verbrauchsmenge und der betrieblichen Verwendung ab.
👉 𝐒𝐢𝐞 𝐠𝐞𝐡ö𝐫𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐝𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐠ü𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞𝐧? 𝐃𝐚𝐧𝐧 𝐩𝐫ü𝐟𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐣𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐄𝐧𝐞𝐫𝐠𝐢𝐞𝐯𝐞𝐫𝐛𝐫ä𝐮𝐜𝐡𝐞 𝟐𝟎𝟐𝟓 𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭.