19/10/2026
💡 Steuertipp des Monats: Arbeitszimmer und Immobilienverkauf
Sie möchten Ihre selbst genutzte Wohnung verkaufen und haben darin ein häusliches Arbeitszimmer genutzt? Das führt nicht automatisch zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinns.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ist der Verkauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung nach den gesetzlichen Regeln zur Eigennutzung steuerfrei, gilt dies grundsätzlich auch für den auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Gewinn.
📌 Unser Tipp: Ob ein Immobilienverkauf steuerfrei ist, hängt insbesondere von der Haltedauer und der tatsächlichen Nutzung ab. Lassen Sie die Voraussetzungen vor dem Verkauf prüfen.
Sie planen den Verkauf einer Immobilie? Wir beraten Sie gerne.