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Betreuungsdienst anerkannt/zugelassen: Fällt trotzdem Umsatzsteuer an?Haushaltshilfeleistungen und Unterstützung im Allt...
13/10/2026

Betreuungsdienst anerkannt/zugelassen: Fällt trotzdem Umsatzsteuer an?

Haushaltshilfeleistungen und Unterstützung im Alltag sind umsatzsteuerfrei, wenn die Leistung z. B. nach Landesrecht anerkannt ist (§ 45a SGB XI) oder auf einem Vertrag nach § 132 SGB V (§ 4 Nr. 16b UStG) oder nach § 72 SGB XI (§ 4 Nr. 16c UStG) beruht.

Die Befreiung gilt aber nur für diese Leistungen und nur für hilfsbedürftige Personen.

Drei Fälle, in denen Umsatzsteuer anfallen kann:
1. Der Kunde ist nicht hilfsbedürftig.

2. Die Hilfsbedürftigkeit ist nicht belegt.

3. Weder ein Vertrag noch eine Anerkennung liegt vor.

Wer befreite und steuerpflichtige Leistungen erbringt, trennt sie in der Buchhaltung und auf der Rechnung.

Das Thema ist komplex und man verliert schnell den Überblick. Als Steuerberaterin für Pflegedienste, Betreuungsdienste und Alltagshelfer schaue ich mir mit dir deine Umsatzarten an.

Schreib mir eine E-Mail an [email protected], dann vereinbaren wir einen Termin.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

09/10/2026

Schluss mit der offenen Ladenkasse? Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Kassenpflicht beschlossen.

Das sollten Unternehmer jetzt wissen:

📌 Die Kassenpflicht soll ab 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr gelten, ab dem 01.01.2028.
📌 Wer überwiegend unbar arbeitet und unter 12.000 € Bargeldumsatz im Jahr liegt, ist ausgenommen.
📌 Für den Start 2028 zählt der Umsatz aus 2026.
📌 Das Kassensystem braucht eine zertifizierte TSE. Kartenzahlungen müssen darüber erfasst werden. Statt Papierbon kommt der digitale Beleg.

Wichtig: Es ist noch ein Entwurf. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, Details können sich also noch ändern. Ich halte dich hier auf dem Laufenden.

Du willst wissen, was das für dein Unternehmen bedeutet? Schreib mir eine Mail an [email protected] und wir vereinbaren einen Termin.

Fehlende Stundenzettel bedeuten nicht automatisch das Aus für den Betriebsausgabenabzug bei Ehegattenarbeitsverhältnisse...
10/09/2026

Fehlende Stundenzettel bedeuten nicht automatisch das Aus für den Betriebsausgabenabzug bei Ehegattenarbeitsverhältnissen!

Das Finanzamt verweigert bei fehlenden Nachweisen schnell die Anerkennung. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar: Ein einzelner formaler Mangel reicht nicht aus, um das gesamte Arbeitsverhältnis steuerlich zu verwerfen.

Vielmehr muss das Finanzamt eine Gesamtwürdigung vornehmen. Stimmen Punkte wie Lohnabrechnungen, tatsächliche Überweisungen oder Meldungen an die Sozialversicherung, kann der Vertrag trotzdem anerkannt werden.

⚠️ Wichtig: Das Urteil betrifft die Jahre 2016 und 2017. Unabhängig von der steuerlichen Anerkennung besteht arbeitsrechtlich (u. a. nach MiLoG und EuGH-Rechtsprechung) grundsätzlich die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit.

Welche Erfahrungen hast du mit Arbeitszeitnachweisen gemacht? Schreib es mir in die Kommentare! 👇

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Ehepartner im eigenen Betrieb anstellen? Das ist grundsätzlich eine hervorragende Möglichkeit, um die Gesamtsteuerbelast...
08/09/2026

Ehepartner im eigenen Betrieb anstellen? 

Das ist grundsätzlich eine hervorragende Möglichkeit, um die Gesamtsteuerbelastung deiner Familie zu senken und Betriebsausgaben geltend zu machen.

Egal ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Der Gehaltsaufwand mindert deinen steuerpflichtigen Gewinn und spart somit direkt Steuern. 

ABER: Das Finanzamt schaut bei Verträgen unter nahen Angehörigen ganz genau hin! 

Damit das Arbeitsverhältnis steuerlich auch anerkannt wird, müssen strengste Kriterien erfüllt sein:

✅ Schriftlicher Arbeitsvertrag 

✅ Tatsächliche und nachweisbare Durchführung 

✅ Angemessenes Gehalt (Fremdvergleich)

✅ Pünktliche Auszahlung auf ein eigenes Konto des Ehepartners

Fehlt einer dieser Punkte, droht die steuerliche Nichtanerkennung! 

Im nächsten Post erfährst du mehr zu einer BFH-Entscheidung rund um das Thema Arbeitszeitnachweise. 

Speichere dir diesen Beitrag ab, um bei der Anstellung kein Detail zu vergessen! 

04/09/2026

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.

Darin stecken einige wichtige Änderungen, die Arbeitgeber und Immobilieneigentümer betreffen könnten.

Von Anpassungen beim Grundfreibetrag bis hin zu Neuregelungen bei den Handwerkerleistungen und Minijobs: In den Slides habe ich dir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Bitte beachte: Es handelt sich aktuell um einen Entwurf. 

Bis zur finalen Verabschiedung im Gesetzgebungsverfahren können sich noch Details ändern. Ich halte dich hier über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Welche Änderung betrifft dich am meisten? Lass es mich in den Kommentaren wissen!

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24/08/2026

Wichtige Änderung bei der Kassenführung geplant: Kommt die Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Umsatz?

Wer ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit mit Bargeschäften führt, sollte jetzt aufpassen: Der Gesetzgeber plant eine verbindliche Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 € im Vorjahr.

Das bedeutet die Neuerung für deinen Betrieb:
❌ Aus für die offene Ladenkasse: Die klassische Schubladenkasse ist oberhalb der Umsatzgrenze von 100.000 € künftig nicht mehr erlaubt.

✅ Pflicht zum elektronischen Kassensystem: Es muss ein digitales Aufzeichnungssystem genutzt werden.
🛡️ TSE-Pflicht: Die Kasse muss zwingend über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen sowie die GoBD- und DSFinV-K-Vorgaben erfüllen.
🧾 Belegausgabepflicht: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt werden können. Die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 vollständig gestrichen und durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden.

Achtung bei Nichtbeachtung: Fehlt das vorgeschriebene TSE-Kassensystem, drohen bei einer Kassen-Nachschau erhebliche Risiken: Die Buchführung kann verworfen werden, was zu teuren Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führt. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 € gemäß § 379 AO.

Stand des Gesetzes: Referentenntwurf vom 7.8.2026

Mein Tipp: Prüfe frühzeitig deinen Jahresgesamtumsatz und lass dir von deinem Kassenanbieter die Konformität des Systems bestätigen.
Bei Fragen zur Ermittlung des Umsatzes oder zur steuerlich korrekten Umsetzung unterstütze ich dich gerne!

Seit 2009 wurden die Freibeträge und Tarife bei der Erbschaftsteuer nicht mehr an die Inflation angepasst – obwohl die V...
13/08/2026

Seit 2009 wurden die Freibeträge und Tarife bei der Erbschaftsteuer nicht mehr an die Inflation angepasst – obwohl die Verbraucherpreise seitdem um rund 40 % gestiegen sind.

Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob diese fehlende Dynamisierung verfassungswidrig ist. Passt das Erbschaftsteuerrecht noch in unsere Zeit?

Folge mir für rechtzeitige Updates zur anstehenden Entscheidung des BVerfG und praktische Steuertipps für deine Nachfolgeplanung!

Steuertermine im 3. Quartal 2026 - ab jetzt auf einen Blick.Am Besten direkt abspeichern.
08/07/2026

Steuertermine im 3. Quartal 2026 - ab jetzt auf einen Blick.

Am Besten direkt abspeichern.

Steuer-Falle häusliches Arbeitszimmer: Warum eine reine Belegsammlung dich bares Geld kosten kann! Viele Selbstständige ...
21/05/2026

Steuer-Falle häusliches Arbeitszimmer: Warum eine reine Belegsammlung dich bares Geld kosten kann!

Viele Selbstständige und Dienstleister nutzen ein Arbeitszimmer zu Hause und sammeln das ganze Jahr über fleißig alle Rechnungen für Strom, Heizung und Ausstattung. Doch aufgepasst: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.03.2026 (Az. VIII R 6/24) sorgt hier für eine böse Überraschung!

Der BFH hat klargestellt: Wer die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer nicht absolut ordnungsgemäß und zeitnah aufzeichnet, verliert den kompletten Betriebsausgabenabzug – und zwar dem Grunde nach! Das bedeutet: Das Finanzamt darf die Kosten komplett streichen, selbst wenn das Arbeitszimmer eigentlich anerkannt wäre.

Was fordert das Gericht konkret?
1️⃣ Getrennte Aufzeichnung: Die Kosten dürfen nicht im allgemeinen Buchungs-Chaos untergehen. Sie müssen einzeln und in einer besonderen Spalte oder auf einem gesonderten Konto erfasst werden.
2️⃣ Strikte Zeitnähe: Der BFH nennt hier eine Frist von regelmäßig 10 Tagen nach Anfall der Aufwendungen. Wer erst im Folgejahr bei der Steuererklärung alles zusammenrechnet, ist schlichtweg zu spät.

Ausnahme: Für verbrauchsabhängige Kosten (wie die Strom-Jahresabrechnung) gibt es Erleichterungen – aber auch hier muss die Buchung direkt nach Erhalt der Abrechnung erfolgen.

Mein Tipp für dich: Geh auf Nummer sicher und richte dir in deiner Buchhaltung sofort eine separate Kategorie für dein Arbeitszimmer ein, die du monatlich (oder am besten wöchentlich) pflegst.

Hast du deine Kosten fürs Arbeitszimmer bisher zeitnah verbucht oder sammelst du noch für das Jahresende? Schreib es mir in die Kommentare!
Kümmern wir uns gemeinsam darum, dass du steuerlich optimal aufgestellt bist.

08/05/2026

Stopp für die 1000 € Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat heute entschieden: Der aktuelle Gesetzesentwurf zur geplanten Entlastungsprämie in Höhe von 1000 € wurde abgelehnt.

Was steckt dahinter? Der Grund für das „Nein“ liegt vor allem in der Finanzierung. Die Länder kritisieren, dass der Bund keine ausreichende Entlastung für die zu erwartenden Mindereinnahmen auf Länderseite gewährleistet. Besonders problematisch wird die geplante Gegenfinanzierung über die Tabaksteuer gesehen. Da die Einnahmen hieraus nicht an die Kommunen fließen, bleiben diese auf den Kosten sitzen.

Wie geht es weiter?
Das Gesetz ist damit vorerst blockiert. Nun wird sich zeigen müssen, ob eine Lösung gefunden wird, die auch die finanzielle Stabilität der Kommunen berücksichtigt.

Ich halte euch hier über die weiteren Entwicklungen und die steuerlichen Auswirkungen auf dem Laufenden!

Was ist deine Meinung dazu?
Bist du von dieser Entscheidung eher enttäuscht oder findest du es richtig, dass der Bundesrat die Entlastungsprämie blockiert hat? Schreib es mir in die Kommentare!

Bundesrat

Adresse

Dortmunder Str. 383a (zu Erreichen über Zum Horstacker Hinter Nr. 9)
Castrop-Rauxel
44577

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