24/10/2026
🏠 Plötzlich gehört das Elternhaus Dir – aber was bekommt das Finanzamt?
Im besten Fall: gar nichts. 💶
Denn bei der Erbschaftsteuer gibt es für das selbstbewohnte Familienheim eine besondere Steuerbefreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder das von ihren Eltern selbst genutzte Familienheim vollständig erbschaftsteuerfrei erben.
Wichtig sind dabei allerdings einige Voraussetzungen, die Du unbedingt beachten solltest. Mehr dazu findest Du in unserem Beitrag. 🔍
💡 Du hast ein Familienheim geerbt oder steht eine solche Übertragung bevor? Dann solltest Du frühzeitig prüfen lassen, welche Steuerbefreiungen tatsächlich greifen.
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