08/10/2026
Eine doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen liegt nur vor, wenn neben dem Hauptwohnsitz am Tätigkeitsort ein weiterer eigener Hausstand an einem anderen Ort besteht. Voraussetzung ist eine ortsfeste, dauerhafte Betriebsstätte, die nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Familienheimfahrten gelten nur zwischen dem Tätigkeitsort und dem Hausstand und sind steuerlich begrenzt abzugsfähig, da nur eine wöchentliche Fahrt in Höhe der Entfernungspauschale anerkannt wird. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Umfassende Betreuung von Abbruchkosten bis Zweitwohnungssteuer.